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Bundesverfassungsgericht streicht NPD staatliche Parteienfinanzierung

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die rechtsextreme NPD wird von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen.
AZ/dpa |
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. © Uli Deck/dpa

Karlsruhe - Die rechtsextreme NPD wird für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hatte sich im vergangenen Juni in Die Heimat umbenannt. Es war das erste Verfahren dieser Art am höchsten deutschen Gericht. Diskutiert werden dürfte das Urteil auch in Bezug auf die AfD. (Az. 2 BvB 1/19)

Karlsruhe hat entschieden: Kein Geld mehr für die NPD vom Staat

Die Möglichkeit zum Finanzierungsausschluss hatte der Gesetzgeber nach dem zweiten erfolglosen NPD-Verbotsverfahren 2017 geschaffen. Ein Verbot hatte das Verfassungsgericht damals abgelehnt, weil es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchsetzen könne.

Der Gesetzgeber schuf daraufhin die Möglichkeit zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beantragten beim Verfassungsgericht, für sechs Jahre die NPD und mögliche Ersatzparteien von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Der Zeitraum ist gesetzlich vorgegeben. Mit dem Urteil entfallen auch steuerliche Begünstigungen der Partei und der Zuwendungen an sie.

Wie die Parteienfinanzierung funktioniert

Parteien können gemäß Parteiengesetz Geld vom Staat für ihre Arbeit - etwa den Wahlkampf - bekommen. Andere Einnahmequellen sind Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die Summe der staatlichen Teilfinanzierung wird nach einem bestimmten Schlüssel berechnet, wobei unter anderem Wählerstimmen eine Rolle spielen. Um berechtigt zu sein, müssen Parteien Mindestanteile bei den jeweils jüngsten Wahlen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene erreichen.

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Da das der NPD zuletzt nicht gelang, bekam sie nach Zahlen des Bundestags seit 2021 kein Geld mehr. Ein Jahr zuvor waren es rund 370 600 Euro gewesen - zugute kamen ihr damals 3,02 Prozent der Stimmen bei der Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern. Zum Vergleich: Im Jahr 2016, als der Partei mehr Wahlerfolge angerechnet wurden, standen ihr mehr als 1,1 Millionen Euro zu. Zur Einordnung: Die höchste Summe mit fast 51 Millionen Euro bekam damals die SPD.

NPD-Urteil als Blaupause für die AfD?

Bei der mündlichen Verhandlung im Juli vergangenen Jahres hatte es einen Eklat gegeben, weil kein Parteivertreter erschienen war - laut Gericht ein einmaliger Vorgang. Auch zur Urteilsverkündung schickte Die Heimat niemanden. Auf ihrer Internetseite hatte die Partei damals erklärt, sie lasse sich nicht «zum Statisten einer Justiz-Simulation machen». Die Verhandlung werde zu einem «Schauprozess verkommen». Da es keine Anwesenheitspflicht gibt, verhandelte das Gericht weiter.

Die Entscheidung könnte auch eine Blaupause für die AfD sein. CSU-Chef Markus Söder beispielsweise hat in der aktuellen Debatte um ein mögliches AfD-Verbot die Option eines Finanzierungsausschlussverfahrens ins Gespräch gebracht.

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12 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Himbeergselchts am 23.01.2024 12:26 Uhr / Bewertung:

    Höchste Zeit war das. Unglaublich, dass die jahrelang mit finanziert wurden.

  • SagI am 23.01.2024 16:51 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Himbeergselchts

    Die Parteienfinanzierung ist von der Zahl der Wählerstimmen abhängig und da werden derzeit SPD und Grüne von den Bürgern gewaltig abgestraft - da bleiben Millionen Euro aus und das ist auch berechtigt.

  • Witwe Bolte am 23.01.2024 16:52 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Himbeergselchts

    Ja, unglaublich, was der Staat alles großzügig finanziert. Mir fallen da ein paar Beispiele ein, darf die aber nicht schreiben, zwengs.... usw.......

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