Tödlicher Angriff auf Jogger: Gericht verbietet Abschuss der Bärin

Die Bärin, die den 26 Jahre alten Jogger Andrea Papi im Trentino tödlich verletzt haben soll, sollte abgeschossen werden. Schon vor zwei Jahren hatte das Tier Menschen verletzt. Doch nun darf die Problem-Bärin weiterleben. Die Hintergründe.
Heidi Geyer |
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Ein Braunbär in der Region Trentino, wo es zum tödlichen Angriff kam
Ein Braunbär in der Region Trentino, wo es zum tödlichen Angriff kam © Campolongo Annalisa/ /dpa

Caldes - Im Trentino liegen die Nerven blank. Nachdem der 26-jährige Jogger Andrea Papi durch eine Bärin tödlich verletzt wurde, sollte das Tier nach dem Willen den Trentiner Landeshauptmannes Maurizio Fugatti (Lega Nord) abgeschossen werden. Die Bärin "JJ4" konnte mittels DNA-Nachweis für den Angriff nachgewiesen werden. Das Tier ist die Schwester des bayerischen Problembären Bruno (AZ berichtet).

Schwester von "Problembär" Bruno tötete Mann

Beide Tiere haben vermutlich das untypische und gefährliche Verhalten, sich Menschen anzunähern, von ihrem Muttertier gelernt. Obwohl Fugatti eine Abschussverfügung bereits erteilt hatte, hat nun das Verwaltungsgericht in Trient diese aufgehoben. Die Tierschutzorganisation "Lega Anti Vivisezione" (LAV) hatte gegen die "Entnahme", wie der Abschuss in der Fachsprache heißt, geklagt. Die LAV warf wiederum Fugatti italienischen Medienberichten zufolge Arroganz vor: "Die Bären und die Trentiner haben das Recht, in Frieden zu leben."

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Bereits vor zwei Jahren sollte "JJ4" erlegt werden, nachdem sie zwei Menschen angegriffen hatte. Beide überlebten den Vorfall. Schon damals hatte ein Verwaltungsgericht die Entnahme gekippt.

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6 Kommentare
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  • Bongo am 14.04.2023 20:06 Uhr / Bewertung:

    Der gesundeMenschenverstand wird immer häufiger von Gerichten ausgebremst!

  • Mallory am 14.04.2023 17:29 Uhr / Bewertung:

    Ich gehe davon aus, dass die Almbauern/Bewohner/Jäger des Trentino dann halt die Sache mit dem angriffslustigen Bären selbst in die Hand nehmen, um weitere Opfer unter Mensch und Haustieren zu vermeiden, Gerichtsurteil hin oder her. Der Bär wurde dann in Nowehr vom Jäger erschossen, als der Bär den Jäger attackierte.

  • Ardana am 14.04.2023 16:31 Uhr / Bewertung:

    Dem Gericht ein herzlicher Dank, sie haben vernünftig entschieden.
    Es sollte viel mehr darauf geachtet werden, dass die Menschen nicht in der unberührten Natur Schäden anrichten durch ihre Handlungen. Es sind genügend Wanderwege da, so muss man nicht durch den dichten unberührten Wald laufen.

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