Rauchen bis Renovieren: Die Wohn-Urteile 2015

München - Wo viele Menschen beieinander wohnen, gibt es häufig Ärger. So hat es auch 2015 unzählige Prozesse von Nachbarn, Mietern oder Eigentümern vor dem Bundesgerichtshof gegeben. Die Grundsatzentscheidungen von rauchenden Nachbarn im Überblick:
Rauchen
Es war 2015 eines der Top-Themen beim BGH: Ein Ehepaar aus dem brandenburgischen Premnitz störte sich an seinen auf dem Balkon rauchenden Nachbarn. Man könne ja gar nicht mehr richtig draußen sitzen, schimpften sie.
Das Urteil: Die Entscheidung der Richter dürfte das Ehepaar nur zur Hälfte zufriedengestellt haben: Denn Raucher dürfen auch auf dem Balkon zum Glimmstängel greifen – können aber dazu verpflichtet werden, dies nur zu bestimmten Zeiten zu tun, wie Karlsruhe entschied. Allgemeingültige rauchfreie Zeiten legten die Juristen nicht fest – weitere Prozesse sind programmiert.
Renovierung
Die Instandhaltung einer Mietwohnung sorgt häufig für Streit. Typisch: Der Mieter zieht aus. Sein Vermieter meint aber, dass die Wohnung entweder noch renoviert oder für die Instandhaltung gezahlt werden müsse. Was dann gilt, musste der BGH im März klären.
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Das Urteil: In seiner Grundsatzentscheidung schlug das Gericht sich auf die Seite der Mieter. Diese müssen beim Auszug demnach nicht mehr automatisch einen Anteil der Renovierungskosten übernehmen, wenn sie vor Ablauf der vereinbarten Renovierungsfristen ausziehen. Außerdem dürfen Vermieter ihre Mieter nur dann pauschal zu Instandhaltungen verpflichten, wenn sie die Wohnung auch frisch renoviert übergeben.
Kinder
Fußball ist zwar Volkssport Nummer eins. Doch bolzende Kinder und Jugendliche vor dem Haus nervten ein Hamburger Paar so sehr, dass es die Miete um 20 Prozent kürzte.
Das Urteil: Die Entscheidung aus Karlsruhe dürfte lärmgeplagten Mietern Kürzungen des Mietzinses jedoch generell erschwert haben: Neu auftretender Lärm berechtige in der Regel nicht zu Mietkürzungen, hieß es. Und die Lebensäußerungen von Kindern müssen dem BGH zufolge zumeist sowieso akzeptiert werden.
Bäume
Es mutete an wie die botanische Variante von „David gegen Goliath“: Ein Ehepaar wollte die Stadt Bielefeld zwingen, zwei 25 Meter hohe, gesunde Eschen zu fällen, die ihren kleinen Reihenhausgarten in Schatten tauchten. Ihre Bonsai-Bäumchen gediehen nicht richtig, und auch den Menschen selbst fehlten Licht und Sonne.
Das Urteil: Sie müssen die großen Bäume weiter ertragen, denn: Sogenannte negative Emissionen – wie der Entzug von Licht und Luft durch Bauten oder Bäume – müssen geduldet werden, wenn sie nicht unerträglich sind.
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Parkett
Neue Wohnungseigentümer ersetzten ihren Teppichboden durch Parkett. Dadurch wurde es um einiges lauter für ein schon lange im Haus wohnendes Rentnerpaar. Es gab Streit.
Das Urteil: Nach dem BGH-Urteil vom Februar müssen sich die beiden auch in Zukunft mit den lauteren Geräuschen abfinden. Und unzählige andere Menschen auch, die sich an Schritten, lautem Schnarchen oder lärmenden Unterhaltungen ihrer Nachbarn in Mehrfamilienhäusern stören. Denn maßgeblich für die Beurteilung, ob der Nachbar zu laut ist, sind die Schallschutzgrenzwerte, die zum Zeitpunkt des Baus des Gebäudes galten. Diese Grenzwerte wurden trotz Parketts bei dem aus dem 1970er Jahren stammenden Haus eingehalten.