Zwei Sozialwohnungen angemietet: Gericht fällt deutliches Urteil

Ein durchaus emotionales Urteil hat das Münchner Amtsgericht im Falle eines 40-Jährigen gefällt, der zwei Sozialwohnungen angemietet hatte. Sein Verhalten sei "skandalös". Der Mann ist zudem in der Stadt kein Unbekannter.
München - Er war Mieter von zwei Sozialwohnungen in München, obwohl er offiziell in Berlin gemeldet ist: Dafür hat das Münchner Amtsgericht einen 40-Jährigen verurteilt. Er muss die Wohnung, in der er überhaupt nicht wohnt, räumen. Auch zur anderen vom 40-Jährigen angeblich bewohnten Wohnung läuft noch ein Verfahren.
Amtsbekannter Mieter
Geklagt hatte eine städtische Wohnungsbausgesellschaft. Sie gab an, dass der Mann seit Jahren diverse teils staatlich geförderte Wohnungen unter anderem an sogenannte Medizintouristen untervermiete - auch wenn das offiziell gar nicht erlaubt sei. In München ist er diesbezüglich amtsbekannt, auch die Polizei stattete ihm bereits einen Besuch ab.
Konkret ging es in dem Verfahren um eine Eineinhalb-Zimmerwohnung in München Am Hart, Warmmiete rund 400 Euro. In der Verhandlung stellte sich heraus, dass gegen den Beklagten noch ein weiteres Räumungsverfahren läuft, für eine Wohnung im Arabellapark. Der 40-Jährige gab an, beide Wohnungen zu bewohnen. Er brauche sie, weil die Wohnung im Arabellapark nur drei Gehminuten von der Garage seines Arbeitgebers entfernt liege, für den er als Chauffeur arbeite. Und an Medizintouristen vermiete er auch nicht unter.
Richter findet klare Worte
Das Gericht glaubte ihm kein Wort und gab der Wohnungsbaugesellschaft Recht. In seinem Urteil fand der Richter erstaunlich klare Worte.
"Für das Gericht steht fest, dass der Beklagte, obwohl er die hiesige geförderte Wohnung im Jahr 2000 angemietet hatte, dennoch im Jahr 2011 eine weitere sozial geförderte Wohnung mit entsprechender Zweckbindung anmietete. [...] Es ist schlicht nicht vorstellbar, dass er aus seiner Wohnung in (München-Am Hart) kurzfristig 9 Kilometer in die Wohnung in (München-Arabellapark) fährt um dort noch kurzfristiger den Anruf zu erhalten, damit er dann in 3 Gehminuten die Garage (...) erreichen kann."
Warum er Anspruch auf eine staatlich geförderte Zweitwohnung haben soll, dafür blieb der "Beklagte eine Erklärung schuldig".
Gericht: Verhalten ist "skandalös"
Außerdem, so der Richter weiter "muss dem Beklagten doch bekannt sein, dass in München eine massive Wohnungsnot herrscht, insbesondere bezüglich staatlich gefördertem Wohnraum. Es gibt mindestens 10.000 Wohnungssuchende in München, die auf Rangstufe 1 stehen und dringend auf eine geförderte Wohnung angewiesen sind, darunter viele Eltern mit kleinen Kindern. Deswegen ist es für das Gericht geradezu unverständlich, um nicht zu sagen skandalös, dass der Beklagte hier eine Neuvermietung staatlich geförderten Wohnraums mit derartigen Mitteln torpediert und verhindert."
Das Urteil vom Dezember 2018 (AZ 473 C 17391/18) ist inzwischen rechtskräftig.
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