Wohndedektive in München: So kämpft die Stadt gegen Zweckentfremdung

Das Sozialreferat will künftig noch schärfer gegen illegal untervermietete Wohnungen vorgehen. Der Münchner Stadtrat genehmigt deshalb drei neue Wohndetektive.
Florian Zick |
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Die Stadt München will künftig noch schärfer gegen illegales Vermieten vorgehen.
Britta Pedersen/dpa Die Stadt München will künftig noch schärfer gegen illegales Vermieten vorgehen.

München - Es passiert über Internetportale wie Airbnb, Wimdu und Co.: Da vermieten Münchner ihre Wohnung an Touristen unter. An sich nichts Verwerfliches. Für maximal acht Wochen im Jahr ist das nämlich durchaus erlaubt. Wenn’s aber mehr wird: Dann schrillen bei der Stadt die Alarmglocken.

Der Grund: Wohnungen sind in erster Linie immer noch zum Wohnen da. Werden sie länger wie ein Hotelzimmer vermietet, erfüllt das den Tatbestand der Zweckentfremdung.

Bei der Stadt fahndet seit 2015 deshalb eine Gruppe von Wohndetektiven nach illegal untervermieteten Wohnungen. Es könne schließlich nicht sein, schimpft Sozialreferentin Dorothee Schiwy (SPD), dass sich einige Leute mit zweckentfremdeten Wohnungen die Taschen vollmachten und andere eine halbe Ewigkeit nach einer bezahlbaren Wohnung suchen müssten. "Das ist inakzeptabel", so Schiwy.

125 Gerichtsverfahren - meistens bekam die Stadt Recht 

Seit Gründung der Sonderkommission hat die Stadt 125 Gerichtsverfahren wegen Zweckentfremdung eingeleitet. In 69 Fällen bekam die Stadt Recht, sieben Mal zog sie den Kürzeren. Die übrigen 49 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Aber auch da rechnet sich die Stadt gute Chancen aus.

Natürlich landet aber nicht jeder Fall vor Gericht. Wenn die Fahnder auf eine Wohnung aufmerksam werden, in der auffällig häufig wechselndes Publikum ein und aus geht, startet erst einmal ein umfangreiches Prüfverfahren. Die Ermittler checken bei den einschlägigen Portalen dann zunächst, ob die Wohnung dort als Feriendomizil angeboten wird. Es folgen mehrere Vor-Ort-Ermittlungen. Dass der eigentliche Mieter die Wohnung tatsächlich ständig an Touristen weitervermietet – das muss man ja auch erst einmal nachweisen.

Liegt ein begründeter Tatverdacht vor, wird der Mieter vorgeladen. Macht er weiter, ergeht ein Bescheid gegen die illegale Nutzung. Erst bei weiteren Verstößen landet der Fall vor Gericht. Vergangenes Jahr konnte die Stadt 298 Wohnungen retten Alleine 2017 konnte die Stadt auf diese Weise 298 Wohnungen wieder dem regulären Mietmarkt zuführen. Der Aufwand lohnt sich also durchaus, findet man im Sozialreferat.

Elf Wohndetektive sind künftig angedacht

Der Bau von 298 Sozialwohnungen würde die Stadt schließlich rund 69 Millionen Euro kosten. Der Stadtrat bewilligte gestern deshalb drei neue Stellen. Die Wohndetektive werden künftig also zu elft unterwegs sein. Seit im Januar die Meldeplattform raum-fuer-muenchen.de online gegangen ist, gibt es nämlich noch mehr zu tun als früher. Bis Ende August waren aus der Bevölkerung 791 Hinweise auf womöglich zweckentfremdete Wohnungen über die Plattform eingegangen. Das will erst einmal alles geprüft werden.

Und noch eine Neuerung gibt es: Das Sozialreferat will künftig alle Meldungen über vermutete illegale Zweckentfremdungen an das Finanzamt weiterleiten. Dort soll dann geprüft werden, ob die aus der Weitervermietung entstandenen Einnahmen auch ordnungsgemäß versteuert wurden. Falls nicht, gibt’s in Zukunft doppelt Ärger – mit der Stadt und mit dem Fiskus.

 

Lesen Sie hier: Studie belegt - München ist die teuerste Stadt 

 

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