Zu alt für "Isarrauschen"-Party? Münchner Fall vor dem BGH

Ein Münchner ist für sein Recht auf Feiern vor den Bundesgerichtshof gezogen. Bei der Einlasskontrolle zum "Isarrauschen"-Open-Air auf der Praterinsel wurde er 2018 abgewiesen. Der Grund dafür wurmt ihn bis heute.
AZ/dpa |
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Nils Kratzer bei einem Festival (undatierte Aufnahme). Dem Münchner und seinen beiden Begleitern war bei einem Open-Air-Event im Sommer 2017 der Zutritt verwehrt worden - Kratzer war damals 44 Jahre alt.
Nils Kratzer bei einem Festival (undatierte Aufnahme). Dem Münchner und seinen beiden Begleitern war bei einem Open-Air-Event im Sommer 2017 der Zutritt verwehrt worden - Kratzer war damals 44 Jahre alt. © Privat/dpa

Karlsruhe/München - Dürfen Türsteher einem Mann den Zugang zu einer Party verwehren, weil er zu alt aussieht? Mit dieser Frage befasste sich heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der damals 44 Jahre alte Kläger und zwei Begleiter waren im Sommer 2017 nicht auf das "Isarrauschen"- Open-Air auf der Münchner Praterinsel gelassen worden - eben mit der Begründung, dass sie zu alt seien.

Der Münchner fordert 1.000 Euro Entschädigung und beruft sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Vor den Münchner Gerichten hatte er bislang mit seinen Klagen keinen Erfolg.

Zu alt für Rave? Münchner zieht vor BGH

Die Veranstaltung sei nicht für ein allgemeines Publikum vorgesehen, sondern für Personen im Alter von 18 bis 28 Jahren gedacht gewesen, die auch noch als "Partygänger" gekleidet sein sollten. Das Landgericht München I ließ aber die Revision zum BGH zu, um Leitsätze für die Auslegung der einschlägigen Vorschriften des AGG aufzustellen.

Am BGH beschäftigte man sich nun mit dem Fall. Dass es dabei viele Aspekte wie die Größe der Veranstaltung oder wirtschaftliche Konzepte, aber auch die Vergleichbarkeit mit anderen Diskriminierungsfällen etwa in Bezug auf ethnische Herkunft, Religion oder Geschlecht zu berücksichtigen gibt, wurde am Donnerstag bei der Verhandlung in Karlsruhe deutlich. Der Vorsitzende Richter fasste es mit den Worten zusammen: "Ein vergleichsweise einfacher Lebenssachverhalt und doch viele Fragen."

Wegen des Alters diskriminiert? BGH sucht nach Antworten

Der Anwalt des Münchners betonte am Donnerstag vor dem BGH, im Gesetz sei das Alter in einer Reihe unter anderem mit Herkunft und Religion genannt - daher könne man hier nicht unterschiedlich gewichten. Der Vertreter der Veranstalter argumentierte, Organisatoren müssten für den wirtschaftlichen Erfolg das Publikum auswählen dürfen. Sollte der BGH von Altersdiskriminierung ausgehen im vorliegenden Fall, wären etwa Ü30-Partys aus Sicht beider Anwälte übrigens nicht gänzlich ausgeschlossen. Die Veranstalter müssten dann aber wohl in Kauf nehmen, dass auch Menschen außerhalb der Zielgruppe mitfeiern.

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Dem Senat zufolge könnte ein entscheidender Punkt sein, wie viele Menschen an einer Veranstaltung teilnehmen. In diesem Fall lag die Höchstzahl beim "Isarrauschen" auf der Praterinsel bei 1.500. Die Frage ist, ab welcher Marke derartige Partys als Massengeschäft im Sinne des AGG gelten. "Beim Maßstab, da sind wir noch auf der Suche", sagte der Vorsitzende Richter. Er verwies darauf, dass die Rechtsprechung in ähnlichen Fällen wie bei einem Hotel, das Kinder unter 16 Jahre ausschloss, oder bei Stipendien für hochbegabte Studenten hier bislang keine Zahl enthalte. Eine Entscheidung will der siebte Zivilsenat am 5. Mai verkünden (Az. VII ZR 78/20).

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38 Kommentare
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  • Silwan am 26.02.2021 17:37 Uhr / Bewertung:

    Was der Artikel nicht erwähnt hat, ist die Tatsache, dass Kratzer zig Klagen wegen Diskriminierung angestrengt hat und dabei die allermeisten verloren hat. Es ist sogar soweit gegangen dass er von der Staatsanwaltschaft wegen gewerbsmäßigen Betrugsverklagt angeklagt wurde. Das es Kratzer dabei nur um "Gerechtigkeit" geht, fällt einem doch schwer zu glauben. Man kann natürlich sagen, dass er sich nicht alles gefallen lässt – im Volksmund würde man ihn aber wohl eher einen Prozess Hansl nennen!

  • glooskugl am 28.02.2021 08:09 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Silwan

    Ich denke eher ,er ist auf Entschädigungen aus und das ist zum Beispiel bei Bewerbungen diverser Art und Stellen die der garantiert nicht antreten würde glatt systematischer Betrug. Deswegen auch die Bewährungsstrafe. Richtig arbeiten will der gar nicht...wollte der Porno-Anwalt auch nicht. Aber der ist ja weg vom Fenster.Gut so ,Der Beruf "Anwalt" ist mir eh nicht ganz koscher...

  • Karljörg am 26.02.2021 15:30 Uhr / Bewertung:

    Private Veranstalter können sich (leider) ihre Gäste selbst aussuchen - wie jeder andere auch z.B. bei seiner eigenen Geburtstagsfeier - richtig so!

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