Pilzsammlerin scheitert mit Klage gegen Waldbesitzer
München - Wie das Landgericht München I am Mittwoch mitteilte, lehnte die dortige Zivilkammer die Klage der Frau wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. 18 O 11896/20).
Die Pilzsammlerin hatte sich in einem Wald nahe München bei dem Sturz über mutmaßliche Reste eines Wildzauns einen komplizierten Bruch im Sprunggelenk zugezogen, unter dessen Folgen sie nach Angaben des Gerichts immer noch leidet. Die Frau hatte vom Waldbesitzer Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von rund 40 000 Euro gefordert.
Der Eigentümer habe aber nicht gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen, teilte das Gericht mit. Zwar sei von dem Drahtgeflecht eine Gefahr für die Pilzsammlerin ausgegangen. Diese sei aber nicht größer gewesen als das Risiko, im Wald abseits von Wegen über Wurzeln oder herabgefallene Äste zu stolpern. Dort müssten Waldbesucher daher entsprechend vorsichtig sein, so das Gericht.
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