Pilzsammlerin scheitert mit Klage gegen Waldbesitzer

Eine Pilzsammlerin ist nach ihrem Sturz über ein Drahtgeflecht im Wald mit einer Klage gegen den Eigentümer des Grundstücks gescheitert.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Blick auf die Statue Justitia.
Blick auf die Statue Justitia. © Peter Steffen/dpa/Archivbild

München - Wie das Landgericht München I am Mittwoch mitteilte, lehnte die dortige Zivilkammer die Klage der Frau wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. 18 O 11896/20).

Die Pilzsammlerin hatte sich in einem Wald nahe München bei dem Sturz über mutmaßliche Reste eines Wildzauns einen komplizierten Bruch im Sprunggelenk zugezogen, unter dessen Folgen sie nach Angaben des Gerichts immer noch leidet. Die Frau hatte vom Waldbesitzer Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von rund 40 000 Euro gefordert.

Der Eigentümer habe aber nicht gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen, teilte das Gericht mit. Zwar sei von dem Drahtgeflecht eine Gefahr für die Pilzsammlerin ausgegangen. Diese sei aber nicht größer gewesen als das Risiko, im Wald abseits von Wegen über Wurzeln oder herabgefallene Äste zu stolpern. Dort müssten Waldbesucher daher entsprechend vorsichtig sein, so das Gericht.

© dpa-infocom, dpa:210224-99-572166/2

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.