Wolfsmasken-Vergewaltiger: Karlsruhe kippt Urteil teilweise

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den Wolfsmasken-Vergewaltiger teilweise gekippt. Das Landesgericht muss jetzt nochmal über die Bücher.
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Der 43-jährige Christoph K. hat in Obergiesing eine Elfjährige vergewaltigt und dabei eine Wolfsmaske getragen. (Archivbild)
Der 43-jährige Christoph K. hat in Obergiesing eine Elfjährige vergewaltigt und dabei eine Wolfsmaske getragen. (Archivbild) © Sigi Müller, Polizei München

Karlsruhe/München - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den Vergewaltiger mit der Wolfsmaske zum Teil gekippt. Der Fall wurde zur neuen Verhandlung an eine Jugendschutzkammer am Landgericht München I zurückverwiesen, wie die "SZ" berichtet.

Sommer 2019: Elfjährige vergewaltigt

Der Täter hatte im Sommer 2019 mit einer Wolfsmaske über dem Kopf in der früheren US-Siedlung in Obergiesing eine damals Elfjährige vergewaltigt. Christoph K. war deshalb in erster Instanz zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

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Hierzu bemängelte der BGH jetzt, dass bei der Bemessung der Strafhöhe die Strafkammer im schriftlichen Urteil nicht berücksichtigt hatte, dass sie zugleich Sicherungsverwahrung angeordnet hatte. An der Schuld des Angeklagten hatte der BGH keine Zweifel.

Täter bereits 2010 verurteilt

Christoph K. war 2010 wegen Kindesmissbrauchs zu vier Jahren und elf Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht ordnete eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Dort blieb er neun Jahre, bis Ärzte ihm in einem Gutachten attestierten, dass er unter bestimmten Auflagen in einer therapeutischen Wohngemeinschaft leben könne.

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  • Sarah-Muc am 08.05.2022 11:56 Uhr / Bewertung:

    @MatthB
    Die Todesstrafe würde gar nichts ändern. Hier im Forum wird einfach nur die Tat beurteilt und
    entsprechende Strafen gefordert. Sogar Berufsverbote werden gefordert! Und Menschen wegsperren bei Wasser und Brot. Damit verhindern Sie gar nichts.
    Die Gesellschaft hat aber ein Interesse daran, Straftaten zu verhindern! Und dazu gehört zu recherchieren, was zu der Tat geführt hat. Und das tun Gerichte, Staatsanwälte und auch Therapeuten. Wissen Sie eigentlich, wieviele Straftaten dadurch schon verhindert wurden und deshalb auch viel Leid und Schmerz?
    Es ist ja auch bekannt, dass solche Straftäter selber sehr viel Gewalt schon in ihrer Kindheit erlebt haben. Auch oft von den eigenen Eltern oder dem näheren Umfeld. Auch das verhindern Todesstrafe und Wasser und Brot auch nicht!!

  • eule75 am 07.05.2022 11:11 Uhr / Bewertung:

    Antwort für Dumme - Hui, 2 Fehler in Ihrem Kommentar!

  • Kangaroo am 07.05.2022 10:59 Uhr / Bewertung:

    Die Ärzte, die ihm diese Attest ausstellten sollte man empfindlich bestrafen(Berufsverbot).

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