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Urteil gefallen: So lange muss der Wolfsmasken-Vergewaltiger in den Knast

Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte hat die Vergewaltigung einer Elfjährigen gestanden. Das Gericht ordnet zudem die Sicherungsverwahrung des 45-Jährigen an.
John Schneider, Britta Schultejans/dpa |
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Der Angeklagte im Wolfsmasken-Prozess wurde vom Gericht zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Der Angeklagte im Wolfsmasken-Prozess wurde vom Gericht zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. © Sven Hoppe/dpa

München - Für ein elfjähriges Mädchen ist am 25. Juni 2019 im Fasangarten ein Albtraum wahr geworden. Sie wurde von einem wildfremden Mann, der sich eine Wolfsmaske über den Kopf gezogen hatte, in ein Gebüsch gezerrt und vergewaltigt. 

Das Opfer und seine Eltern leiden bis heute daran, erklärt der Vorsitzende Richter Bertolt Gedeon in seiner Urteilsbegründung.

Die Strafkammer hat den 45-Jährigen am Dienstag wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung und Nötigung zu zwölf Jahren Haft verurteilt und die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Denn es war nicht seine erste Tat, das Gericht bescheinigte ihm vielmehr einen Hang zu sexuellen Straftaten.

Verteidigung forderte Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus

Der Masken-Mann verfolgt Gedeons Urteilsbegründung weit vornüber gebeugt, den Kopf in der Kapuze verborgen. Wieder ist sein Gesicht nicht zu erkennen.

Auf einem Bildschirm im Polizeipräsidium präsentiert die Polizei ein Vergleichsbild einer Wolfsmaske (gestellte Szene). (Archivbild)
Auf einem Bildschirm im Polizeipräsidium präsentiert die Polizei ein Vergleichsbild einer Wolfsmaske (gestellte Szene). (Archivbild) © Wera Engelhardt (dpa)

Der 45-Jährige hat die Tat aber zugegeben. Allerdings erklärt er, dass er die Tat nicht vorbereitet, sondern spontan beim Anblick des Mädchens in der S-Bahn gehandelt habe. Auch sei es ihm zu der Zeit schlecht ergangen. Sowohl bei der Arbeit als auch in seiner Beziehung habe es gekriselt.

Opfer gezielt ausgewählt

Das Gericht hält das nach der Beweisaufnahme im Prozess für wenig glaubwürdig. Außerdem habe der 45-Jährige die Tat gut vorbereitet. Das Mädchen habe er zuvor fotografiert und festgestellt, dass der Tatort in der Nähe der S-Bahn-Station Fasangarten optimal für seine Absichten war.

In seinem Rucksack habe er Wolfsmaske, Wechsel-T-Shirt und Gummihandschuhe transportiert, die er bei der Tat einsetzen wollte. Doch all seine Vorsichtsmaßnahmen nutzten nichts. Ein DNA-Treffer brachte die Ermittler schnell auf seine Spur. Zwei Tage nach der Tat wurde er bereits festgenommen.

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Für einen Teil der Urteilsbegründung wird die Öffentlichkeit wie schon bei den Plädoyers von Staatsanwaltschaft (14 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung) und Verteidiger Adam Ahmed (Unterbringung in der Psychiatrie, weil schuldunfähig) ausgeschlossen.

Der Fall warf von Beginn an die Frage nach der Resozialisierung von Sexualstraftätern auf. Denn der Angeklagte befand sich in einer Lockerungsstufe des Maßregelvollzugs.

Verurteilter war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mehrfach vorbestraft

Straftäter können zu Freiheitsstrafen verurteilt werden, die in Justizvollzugsanstalten verbüßt werden, oder zum Maßregelvollzug in dafür besonders ausgestatteten psychiatrischen Kliniken und Entziehungsanstalten. Das kann beispielsweise für drogenabhängige oder psychisch kranke Menschen zutreffen.

Der 45-Jährige war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mehrfach vorbestraft. Am Tattag durfte er unbegleitet von seiner betreuten Wohngemeinschaft zu seiner Arbeitsstelle fahren. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war das die einzige Zeit in seinem Tagesablauf, in der er nicht unter Aufsicht stand.

"Welche Kontrollmaßnahmen gab es? Welche Fachgespräche gab es?"

"Die Ursache, wie es dazu kommen konnte, muss kritisch hinterfragt werden", sagt sein Anwalt Adam Ahmed. "Welche Kontrollmaßnahmen gab es? Welche Fachgespräche gab es?"

Ende 2019 befanden sich nach Angaben des Sozialministeriums insgesamt 2.884 Menschen im Freistaat im Maßregelvollzug. Im Jahr davor waren es 2.772, Ende 2017 waren es 2.489. Wer wegen einer psychischen Erkrankung untergebracht wurde, verbrachte 2019 im Schnitt 5,42 Jahre in der Psychiatrie. Suchtkranke blieben dort durchschnittlich 1,42 Jahre.

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10 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • BBk am 15.07.2021 11:22 Uhr / Bewertung:

    3 mal habe ich schon versucht einen Kommentar zu platzieren der in keiner Weise gegen die Regel verstößt aber an die gültige Gesetzgebung in Deutschland bis Ende der 70ger Jahre erinnert. Dieser wurde nicht aufgenommen. Das ist ungerechtfertigte Zensur!

  • Witwe Bolte am 13.07.2021 19:52 Uhr / Bewertung:

    Von der horrenden Summe, die der Verbrecher dem Staat kostet, könnte man sich eine Villa in Grünwald kaufen.
    Leider gibt es bis heute keine medizinische Möglichkeit, solche Täter bis an ihr Lebensende von ihrem Trieb 100 %ig zu befreien. Doch, es gäbe eine Art gehirnchirurgischer Eingriff, der aber als unethisch gilt und daher verboten ist.

  • BBk am 16.07.2021 09:32 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Witwe Bolte

    Es braucht keine Gehirnchirurgie. Bis In 70ger Jahre konnte man diese Verbrecher noch gesetzeskonform kastrieren chirurgisch oder durch Medikamente das war und ist die einzige wirksame Behandlung zur Verhinderung eines Rückfalls. Ohne Hormone und ohne „Werkzeug“ können Rückfälle verhindert werden.

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