Zwölf Jahre Haft: Wolfsmasken-Vergewaltiger will Urteil anfechten

Das alptraumhafte Verbrechen machte Schlagzeilen: Ein Mann mit einer Wolfsmaske fällt über ein Mädchen her, vergewaltigt das Kind am helllichten Tag im Gebüsch. Nun ist zwar das Urteil gesprochen – der Fall damit aber noch lange nicht zu den Akten gelegt.
dpa |
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Der Angeklagte steht vor Prozessbeginn im Landgericht neben seinem Anwalt.
Der Angeklagte steht vor Prozessbeginn im Landgericht neben seinem Anwalt. © Sven Hoppe/dpa

München - Der im sogenannten Wolfsmasken-Prozess von München wegen der Vergewaltigung eines kleinen Mädchens verurteilte Mann will das Urteil gegen ihn anfechten. Sein Anwalt Adam Ahmed hat unmittelbar nach der Entscheidung des Landgerichts München I am Dienstag Rechtsmittel dagegen eingelegt, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Sein 45 Jahre alter Mandant war wegen der Vergewaltigung eines erst elfjährigen Mädchens zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte gestanden, das Kind im Juni 2019 auf dem Heimweg von der Schule am helllichten Tag in ein Gebüsch gezerrt und dort schwer missbraucht zu haben. Zur Tarnung trug er bei der Tat eine Wolfsmaske.

Präsentation im Polizeipräsidium: So in etwa sah die Wolfsmaske aus. (Archivbild)
Präsentation im Polizeipräsidium: So in etwa sah die Wolfsmaske aus. (Archivbild) © Wera Engelhardt (dpa)

Verteidiger geht von verminderter Schuldfähigkeit aus

Verteidiger Ahmed geht - im Gegensatz zu Staatsanwaltschaft und Gericht - von verminderter Schuldfähigkeit seines mehrfach einschlägig vorbestraften Mandanten aus und forderte die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Weil das Gericht seiner Argumentation nicht folgte, geht er nun im Namen seines Mandanten gegen das Urteil vor.

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6 Kommentare
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  • am 14.07.2021 13:49 Uhr / Bewertung:

    Hoffentlich legt man bei dem neuen Urteil noch was drauf! Alles andere wäre ein krachender Faustschlag in das Gesicht des Opfers!

  • Heinrich H. am 14.07.2021 07:34 Uhr / Bewertung:

    ......ich kann verstehen das er das Urteil anfechtet, 12 Jahre ist ja auch viel zu wenig, das mindeste wäre Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung !!! Ich wäre für schlimmeres, aber das ist ja leider nicht mehr erlaubt, schade !

  • eule75 am 14.07.2021 16:54 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Heinrich H.

    Finde ich auch.

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