AfD-Plakate abgerissen: Bekannte Klima-Aktivistin Lisa Poettinger muss Geldstrafe zahlen
München - Die Zuschauerplätze im Gerichtssaal A 117 des Strafjustizzentrums sind an diesem Donnerstag restlos belegt. Und das hat einen Grund: Die allermeisten Zuhörer sind gekommen, um die junge Frau auf der Anklagebank zu unterstützen.Lisa Poettinger (28) ist bekannt geworden, weil sie ihr Referendariat als Lehrerin nicht antreten durfte (AZ berichtete). Dieses Strafverfahren wird vom Freistaat als einer der Gründe für das ausgesprochene Ausbildungsverbot angeführt.
Lisa Poettinger muss sich wegen Sachbeschädigung verantworten
Vor Gericht muss sich die Klima-Aktivistin wegen Sachbeschädigung verantworten. Sie hatte im Juni 2023 an der Rosenheimer Straße drei AfD-Plakate abgerissen (Schaden: drei Euro). Dumm nur, dass sie dabei von Polizisten beobachtet wurde. Das Veranstaltungsplakat der AfD war gegen eine Drag-Lesung in einer Stadtbibliothek gerichtet.
Die Tat gibt sie zu und erklärt vor Gericht, dass sie beim Anblick des "transfeindlichen" Plakats mit seiner "antisemitischen Bildsprache" sehr empört gewesen sei. Eigentlich hätte die Stadt die Plakate abnehmen müssen, findet sie. Eine Zeugin und Unterstützerin, selber Transfrau, pflichtet Poettinger bei. Sie habe sich durch das Plakat bedroht gefühlt.
Amtsrichter will Verfahren einstellen – Staatsanwaltschaft stellt sich quer
Der Amtsrichter bittet zum Rechtsgespräch. Und schlägt dort eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen vor. Lisa Poettinger wäre damit einverstanden, aber die Staatsanwaltschaft stellt sich quer. Also wird weiter verhandelt. Das Gericht verurteilt die junge Frau schließlich zu einer Geldstrafe von 600 Euro.
Sie gilt damit zwar nicht als vorbestraft, ist aber dennoch von dem Ergebnis der Verhandlung enttäuscht: "Es ist schade, dass das Gericht trotz eines Sachschadens von gerade mal drei Euro dem Antrag der Staatsanwaltschaft weitgehend gefolgt ist, obwohl es anerkennt, dass das fragliche Plakat ein Bedrohungsszenario erzeugt."
"Einfach nicht verhältnismäßig"
"Was immer man von diesem Urteil halten mag: Jemandem die im Grundgesetz garantierte Ausbildungsfreiheit wegen einer kleinen Geldstrafe zu verweigern, ist einfach nicht verhältnismäßig", erklärt Lisa Poettinger. "Zumal das Ministerium dazu unter Außerachtlassung der Unschuldsvermutung noch nicht mal das Urteil abgewartet hat", so Poettinger weiter. "Ich werde natürlich weiter dafür kämpfen, das Referendariat ableisten und mein Studium abschließen zu können."
In Sachen Ausbildungsverbot habe Poettinger einen Eilantrag gestellt, informiert ihre Anwältin Adelheid Rupp das Gericht. Noch gebe es keine Entscheidung. "Wir warten", sagt Poettinger im AZ-Gespräch dazu und lächelt. Resignation sieht anders aus.
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