Wächterfunktion: Geparkter Tesla filmt Trickbetrüger

Möglich macht das die Wächterfunktion des Autos. Juristisch ist das eine heikle Sache.
Ralph Hub
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Die Polizei verfügt dank des Tesla-Systems über ein Foto der Verdächtigen.
Die Polizei verfügt dank des Tesla-Systems über ein Foto der Verdächtigen. © Christophe Gateau/dpa

München - Der Wächter-Modus ist eine Funktion, mit der der Besitzer eines Tesla verdächtige Aktivitäten rund um sein geparktes Auto erfassen kann.

Filmen in der Öffentlichkeit eigentlich nicht erlaubt

Das soll eigentlich dem Schutz des Autos dienen, jetzt hilft die Funktion der Polizei, zwei gesuchte Trickbetrüger zu jagen. Juristisch ist die Sache ziemlich heikel. Denn eigentlich dürfen private Videokameras nicht aufzeichnen, was auf öffentlichem Grund los ist.

Datenschützern ist die Wächterfunktion, die es nicht nur bei Tesla, sondern in etlichen Elektroautos gibt, ein Dorn im Auge. Tesla verschweige, so kritisiert der Bundesverband der Verbraucherzentralen, "dass eine datenschutzkonforme Nutzung praktisch unmöglich ist." Der Verband hat den US-Konzern unter anderem auch deshalb vor dem Berliner Landgericht verklagt. Denn eigentlich bräuchte ein Tesla-Fahrer eine Einwilligungserklärung aller Passanten, die an seinem geparkten E-Mobil vorbeilaufen.

Falsche Handwerker überführt?

Diese Wächterfunktion ist für Trickbetrüger in München zum Problem geworden: Einer hatte sich am 13. Juli bei einer Rentnerin aus Neuhausen als Wasserwerker ausgegeben. Im Haus gebe es einen Rohrbruch, behauptete der Mann, er müsse nachsehen, ob es in der Wohnung Schäden gebe.

Während die Seniorin mit dem Fremden im Badezimmer war, schlich ein Komplize durch die offene Tür und durchsuchte die Wohnung. Die Täter entkamen mit Schmuck und Geld im Wert von mehreren Zehntausend Euro.

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Als die Trickbetrüger unten auf der Straße an einem geparkten Tesla vorbeikamen, ahnten sie nicht, dass die Wächterfunktion an dem Wagen aktiv war. Die Polizei verfügt dank des Tesla-Systems über ein Foto der Verdächtigen. Die Fahndung läuft.

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19 Kommentare
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  • Münchner1972 am 11.08.2022 10:40 Uhr / Bewertung:

    Erst jammert die Presse in den Deutschsprachigen Ländern das so viele Alte Menschen von Trickbetrügern ausgenommen werden und nun ist es auch wieder nicht recht. Was wollt ihr denn nun jetzt? Alles was zur Aufklärung von Straftaten nützlich ist, muss heran gezogen werden.

  • Radlrambo am 11.08.2022 09:42 Uhr / Bewertung:

    Der Bundesgerichtshof hat doch geurteilt, dass eine Interessen- und Güterabwägung durchzuführen ist.

    Was ist denn jetzt wichtiger, "mehrere zehntausend Euro" oder der Datenschutz?

    Ich persönlich würde mich für das Geld gerne filmen lassen. Schauen wir mal ob der Richter das auch so sieht.

  • Witwe Bolte am 11.08.2022 06:42 Uhr / Bewertung:

    Vor meinem Haus parkte kürzlich ein SUV-Erlkönig (wahrsch. BMW) mit skurillem Folienmuster. . An den Seiten gross und deutlich ein Kamera-Symbol aufgeklebt. Da weiss dann jeder Bescheid, dass rundum gefilmt wird.

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