Versuchter Mord in 13 Fällen: Prozess um schwere Brandstiftung

Feuer in Asylbewerberunterkunft: Psychisch kranker Mann soll eine Matratze angezündet haben.
John Schneider
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Der Angeklagte mit Anwältin Anja Aringer.
Der Angeklagte mit Anwältin Anja Aringer. © jot

München - Er soll das Leben von 13 Menschen in Gefahr gebracht haben: Der 27-jährige Abdul D. (Name geändert) steht seit Dienstag wegen versuchtem Mord in 13 Fällen, Sachbeschädigung und schwerer Brandstiftung vor Gericht.

Der Mann aus Eritrea soll laut Anklage in der Nacht auf den 14. Januar 2021 die Matratze in seinem Zimmer in der Aschheimer Asylbewerberunterkunft mit einem Feuerzeug in Brand gesetzt haben. Vorher habe er einer Zeugin zugerufen: "Heute ist heute, today is today. Wir sterben alle hier."

Mitbewohnerin rettet Angeklagten aus Flammen

Nachdem der alkoholisierte Mann in selbstmörderischer Absicht die Matratze angezündet hatte, breitete sich das Feuer schnell aus. Nur wenige Minuten danach fiel das Licht im Nebenzimmer aus, im Zimmer des mutmaßlichen Brandstifters entwickelte sich schnell dicker schwarzer Rauch, der sich über den Flur in die anderen Zimmer ausbreitete. Die Matratze und die Deckenisolierung verbrannten vollständig.

Eine Mitbewohnerin der Unterkunft zog den Angeklagten aus den Flammen nach draußen. Die meisten anderen Bewohner flüchteten über die Fenster ihrer Zimmer. Drei erlitten Rauchvergiftungen, der Brandstifter selbst erlitt Verbrennungen zweiten Grades im Gesicht.

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Schaden in Höhe von 250.000 Euro

Die Feuerwehr löschte den Brand. Geschätzter Schaden: 250.000 Euro.

Der vorbestrafte Mann leide an paranoider Schizophrenie, seine Schuldfähigkeit war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft erheblich vermindert. Der Prozess dauert an.

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2 Kommentare
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  • Kadoffesalod am 09.02.2022 15:58 Uhr / Bewertung:

    Anderen Quellen nach ist die Sachlage zum Zeitpunkt des Artikels eine andere.

    Dass der Täter psychisch erkrankt ist, scheint ziemlich klar zu sein.

    Bezüglich seiner Schuldfähigkeit gibt es hingegen zwei gutachterliche Einschätzungen, die sich weitgehend widersprechen.

    Auch mit einer schweren Erkrankung wie paranoider Schizophrenie (welche übrigens immer wieder mal mit bislang ungeklärten biochemischen bzw. neurologischen Vorgängen durch Cannabis-Konsum ausgelöst wird) ist man nicht zwangsläufig schuldunfähig.

    Wenn einem die Krankheit durch irgendwelche Vorstellungen dazu bringt, aus dem Leben zu scheiden und ins Paradies zu gehen, muss man deswegen noch keine anderen Menschen gefährden, verletzen oder mitnehmen.

  • DaMamaIhrBua am 08.02.2022 18:17 Uhr / Bewertung:

    Schon klar…Schizophrenie. Also schuldunfähig.
    Hätte ein Deutscher den Laden angezündet, würde der Psychiater beste Gesundheit bescheinigen.

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