Lokführer am Ostbahnhof trägt keine Maske - und muss zahlen
München - Der Mann mit dem typischen DB-Abzeichen an der Jacke hatte keine Maske auf. Das war den Polizisten, die am 15. Dezember 2020 im Ostbahnhof kontrollierten, sofort aufgefallen.
Lokführer noch mehrmals ohne Maske im Bahnhof erwischt
Sie sprachen den Lokführer an, der ihnen daraufhin ein selber ausgestelltes Attest vorlegte. Darin hatte er sich bestätigt, keine Masken tragen zu können.
Ihm wurde klar gemacht, dass er in seiner Lokführerkabine machen könne, was er wolle, dass er aber im Bahnhof eine Schutzmaske zu tragen habe. Doch der Mann schien unbelehrbar. Noch am selben Tag wurde er weitere zwei Mal ohne Maske erwischt. Einmal versuchte er sogar noch zu fliehen. Doch die Polizisten waren schneller.
Vor Gericht: Anzweiflung der Maskenwirksamkeit
Paul G. (48, Name geändert) sollte am Ende für seine drei Ordnungswidrigkeiten insgesamt 1000 Euro zahlen. Doch er weigerte sich, legte Widerspruch ein - und die Sache wanderte zum Amtsgericht.
Bei der Verhandlung am Montag bezweifelt er die Wirksamkeit der Masken, hält das Tragegebot daher für rechtswidrig.
Atteste erkennt das Gericht nicht an
Außerdem legt Paul G. Atteste und medizinische Unterlagen vor, die belegen sollen, dass er keine Maske tragen könne. Doch weder der Behördenvertreter noch die Richterin erkennen in den Papieren einen Beweis für eine aktuelle Erkrankung.
Paul G. ist inzwischen arbeitslos. Das berücksichtigte die Richterin beim Strafmaß. Der 48-Jährige muss nur noch 700 Euro zahlen.
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