Urteil nach Führerscheinentzug: Kiffer bekommt Recht

Zwei Jahre kämpfte ein junger Mann um seinen Führerschein - er war bekifft am Steuer erwischt worden. Jetzt entschied das Gericht zu seinen Gunsten.
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Kiffen wurde einem jungen Mann aus dem Landkreis Starnberg zum Verhängnis - zunächst. (Symbolbild)
dpa Kiffen wurde einem jungen Mann aus dem Landkreis Starnberg zum Verhängnis - zunächst. (Symbolbild)

München - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat ein Machtwort gesprochen: Der Kläger, der nur ein einziges Mal bekifft am Steuer erwischt worden war (AZ berichtete), bekommt seinen Führerschein wieder. Nach mehr als zwei Jahren.

Das Landratsamt Starnberg hatte ihm im Dezember 2014 die Fahrerlaubnis entzogen. Die Begründung: Der Mann sei wegen des gelegentlichen Konsums von Cannabis grundsätzlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Der Hintergrund: Als damals knapp 20-Jähriger war der Mann im April 2014 bekifft am Steuer erwischt worden. Die Polizei verdonnerte ihn daraufhin zu einem Fahrverbot von einem Monat und zu einer Geldbuße von 500 Euro.

Die Kernfrage: War die Entscheidung des Landratsamts gerechtfertigt?

Gegen die Entscheidung des Landratsamts klagte der Mann, zunächst vor dem Verwaltungsgericht München, das die Klage jedoch abwies. Der Verwaltungsgerichtshof befasste sich jetzt insbesondere damit, ob das Vorgehen des Landratsamtes unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit angemessen war.

Dabei geht es um die Frage, ob eine einmalige Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss es tatsächlich schon rechtfertigt, den Betreffenden als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. Und ihm deshalb sogar ohne medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) den Führerschein wegzunehmen.

Urteil hat grundsätzliche Bedeutung

Und genau das war der Knackpunkt der aktuellen Verhandlung: Nach Auffassung des BayVGH hätte das Landratsamt zuerst darüber entscheiden müssen, ob eine MPU des Mannes angeordnet wird. Es komme darauf an, ob aus dem Verhalten des Betreffenden der Schluss gezogen werden könne, dass er auch in Zukunft Fahren und Cannabiskonsum nicht trenne, so die Begründung des Gerichts. Eine solche Beurteilung könne die Fahrerlaubnisbehörde im Regelfall - ebenso wie bei Alkoholfahrten - nur auf der Grundlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens treffen. Der BayVGH habe die Revision gegen sein Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

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