Einmal bekifft, nie wieder Fahrerlaubnis - ist das gerecht?

Seit zwei Jahren kämpft ein 20-Jähriger darum, seinen Führerschein wiederzubekommen - er war bekifft am Steuer erwischt worden. Jetzt soll erneut ein Gericht entscheiden.
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Kiffen wurde einem jungen Mann aus dem Landkreis Starnberg zum Verhängnis. (Symbolbild)
dpa Kiffen wurde einem jungen Mann aus dem Landkreis Starnberg zum Verhängnis. (Symbolbild)

Seit zwei Jahren kämpft ein junger Mann darum, seinen Führerschein wiederzubekommen - er war bekifft am Steuer erwischt worden. Jetzt soll erneut ein Gericht entscheiden.

München - Nur ein einziges Mal bekifft am Steuer - und schon ist der Führerschein weg. Ob dies rechtens ist, darüber verhandelt seit Montag der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH).

Der Kläger, damals knapp 20 Jahre alt, hatte sich im April 2014 nach dem Konsum von Cannabis ins Auto gesetzt und war erwischt worden. Die Polizei verdonnerte den jungen Autofahrer zu einem Fahrverbot von einem Monat und zu einer Geldbuße.

Plötzlich war der Lappen für immer weg

Im Dezember 2014 jedoch entzog ihm das Landratsamt Starnberg dann zusätzlich die Fahrerlaubnis. Der Mann sei grundsätzlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, so die Begründung.

Dagegen klagte der Mann. Das Verwaltungsgericht München wies seine Klage ab. Nun soll der Verwaltungsgerichtshof entscheiden.

War Vorgehen des Landratsamtes angemessen?

Der 11. Senat des VGH befasste sich am Montag insbesondere damit, ob das Vorgehen des Landratsamtes unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit angemessen war.

Es geht um die Frage, ob eine einmalige Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss es tatsächlich schon rechtfertigt, den Betreffenden als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. Und ihm deshalb sogar ohne medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) den Führerschein wegzunehmen.

Das Urteil will der VGH voraussichtlich am Mittwoch bekannt geben.

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