Urteil in München: Schlägerei in Stadelheim endet mit Bewährungsstrafe
München - Ein Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung - das war die ausreichende Quittung für eine gewalttätige Auseinandersetzung zwischen Häftlingen, wie Ende Februar das Amtsgericht München entschieden hat.
Was war geschehen? Ein 28-jähriger Häftling hatte einen anderen Insassen in München-Stadelheim im Gesicht verletzt und zwei Beamte übel beleidigt. Seit seiner Entlassung jedoch hatte sich der Mann deutlich stabilisiert - sodass das Urteil vergleichsweise mild ausfiel.
Platzwunde nach Prügelei
Vor Gericht wurden die Vorfälle noch einmal dargelegt: Im Frühjahr des letzten Jahres waren die beiden Sträflinge in der Kantine der Justizvollzugsanstalt aneinander geraten. Der 28-Jährige beleidigte den anderen vulgär - nach eigener Darstellung als Reaktion auf eine vorangegangene Provokation seines Gegners. Der Streit schien mit dem verbalen Ausraster zunächst beigelegt, doch als beide die Kantine verließen, ging er dem anderen zudem hinterher und schlug ihm von hinten auf den Kopf.
Der Mitgefangene drehte sich um und stieß den Angreifer weg - wofür er sich einen weiteren heftigen Faustschlag einfing, diesmal ins Gesicht. Die Brille des Angegriffenen zerbrach und er erlitt eine Platzwunde, die mit sieben Klammern zusammengeflickt werden musste.
Heftige Beleidigungen gegen Gefängnispersonal
Dabei blieb es nicht: Rund drei Wochen später griff der 28-Jährige zwei Justizvollzugsbeamte verbal an und belegte sie mit unflätigen Ausdrücken. In beiden Fällen sass er einige Zeit in Untersuchungshaft.
Vor Gericht allerdings gab er sich dann deutlich gemäßigt - und vor allem einsichtig. Die Vorfälle gab er unumwunden zu und entschuldigte sich. Seit seiner Haftentlassung habe sich sein Leben aber stabilisiert, er gehe jetzt einer geregelten Arbeit nach und lebe in gesicherten Verhältnissen. Beide Vorfälle seien durch unmittelbar vorangegangene Frust-Situationen ausgelöst worden.
Gericht wiegt "nicht unerhebliche" Verletzungen gegen Reue ab
Das verhängte Strafmaß trug nach Angaben des Gerichts dem gefestigten persönlichen Eindruck des Angeklagten ebenso Rechnung wie den "nicht unerheblichen" Verletzungen seines Gegners und den teils einschlägigen Vorstrafen.
Es wurde zur Bewährung ausgesetzt, um vorwiegend präventiv als "Warnung" zu wirken. Denn die Zeit seit seiner Entlassung habe der Schläger "optimal" genutzt - und das Gericht sah den Angeklagten "erstmals auf einem guten Weg".
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