Tatort Blumenau: Ein Schläger muss ins Gefängnis

Die juristische Aufarbeitung der tödlichen Schlägerei in der Blumenau Ende Mai 2009 ist am Freitag weitergegangen. Die Jugendkammer hat Ceyhun B. zu drei Jahren Haft verurteilt. Seine sechs Spezl bekommen Bewährung.
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Prozess um die Schlägerei in der Blumenau
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MÜNCHEN - Die juristische Aufarbeitung der tödlichen Schlägerei in der Blumenau Ende Mai 2009 ist am Freitag weitergegangen. Die Jugendkammer hat Ceyhun B. zu drei Jahren Haft verurteilt. Seine sechs Spezl bekommen Bewährung.

„Ich hoffe, sie haben daraus gelernt. Es ist mutiger in solchen Situationen wegzugehen.“ Der Vorsitzende Richter der Jugendkammer Reinhold Baier redete am Freitag den Angeklagten am Ende seiner Urteilsbegründung noch einmal ins Gewissen. Die sieben jungen Männer (18 bis 29) hatten am 31. Mai 2009 an einem Eiscafé in der Blumenau Branko O. (27) attackiert. Der hatte dann einen der Angreifer, Efdal K., tödlich mit einem Messer verletzt.

Ceyhun B., (18) Auslöser des Streits, wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Auch weil er sich zuvor im März 2009 eines Raubes mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht hatte.

Seine sechs Spezl wurden wegen gefährlicher Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei zu Bewährungsstrafen beziehungsweise vier Wochen Dauerarrest verurteilt. Baier bescheinigte den meisten keine schädlichen Neigungen. Ihnen allen sei der Tod ihres Spezls nahe gegangen. Das Urteil wurde im vollbesetzten Zuhörerraum von Angehörigen und Freunden mit großer Erleichterung aufgenommen.

Mit Blick auf „Anführer“ Mahir C. (29) sagte Baier mahnend: „Als Branko O. das Messer zog, hätten sie zu ihren Jungs sagen müssen: Geht’s weg!“ Mahir C. bekam zwei Jahre auf Bewährung.

Das Gericht fand es schwierig, die Schlägerei im Detail nachzuvollziehen. Die Zeugen hätten da wenig Licht in die Sache gebracht. So verließ sich die Jugendkammer notgedrungen auf die Aussagen der Täter. Die hatten Tritte, Schläge und das Werfen von Stühlen, Messern, Plakatständern und einem Hundenapf zugegeben.

Aber auch Branko O. wird sich noch verantworten müssen. Zwar habe er in Notwehr gehandelt. Allerdings habe es eine Situation gegeben, als er ohne Notwendigkeit die Gruppe weiter attackierte. Er wurde inzwischen unter anderem wegen Beteiligung an einer Schlägerei verhaftet.

jot

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