Zwölfjährige in Wald vergewaltigt: Vier Jahre Haft für 35-Jährigen

Das nächste Urteil im Missbrauchskomplex um eine damals Zwölfjährige: Ein 35 Jahre alter Mann muss unter anderem wegen Vergewaltigung für vier Jahre ins Gefängnis.
AZ/dpa |
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Der Angeklagte sitzt zu Prozessbeginn im Verhandlungssaal im Landgericht München.
Der Angeklagte sitzt zu Prozessbeginn im Verhandlungssaal im Landgericht München. © Tobias Hase/dpa

München - Weil er eine damals Zwölfjährige nach einer Online-Vereinbarung in einem Wald bei München vergewaltigt hat, muss ein 35-Jähriger vier Jahre in Haft.

Das Landgericht München I verurteilte ihn am Donnerstag unter anderem wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Der Mann hatte die Tat zum Prozessauftakt gestanden.

Mutmaßlicher Haupttäter soll sich als 17-Jähriger ausgegeben haben

Der Fall ist Teil eines größeren Missbrauchskomplexes, in dem insgesamt neun Männer beschuldigt werden, das inzwischen 13 Jahre alte Mädchen missbraucht zu haben. Einer von ihnen, ein 33-Jähriger, wurde bereits im Februar in München zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt, einem anderen wird am Münchner Amtsgericht der Prozess gemacht.

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Der mutmaßliche Haupttäter, der in Flensburg vor Gericht steht, hatte das Mädchen nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Januar 2021 über die Online-Plattform Snapchat angeschrieben und sich dabei als 17-Jähriger ausgegeben. Nach wenigen Tagen intensiven Chattens fragte er das Kind, ob es bereit wäre, mit anderen Männern Sex zu haben.

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3 Kommentare
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  • Besserwisser111 am 17.03.2022 19:16 Uhr / Bewertung:

    ja, unfassbar. Er hätte mindesten 12 Jahre bekommen sollen

  • am 17.03.2022 18:37 Uhr / Bewertung:

    Was 4 Jahre für eine ABSCHÄULICHE TAT an einem Kind,das das ganze LEBEN lang leidet, etc.
    Und dieser 4 Jahre, wird noch als Krank eingestuft, da seine Seele krank ist , er kann nichts dafür,Therapiert und lacht sich in Fäustchen, bekommt wohl noch Haftverkürzung,Ausgang.
    In wqas für einen Rechtsstaat leben wir ?Wenn Steuer hinterzogen werden, dann gibt es die Keule vom Gericht,incl.Wiedergutmachung,Strafzinsen oder es kluat jemand Lebensmittel.weil dieser sich schämt zum Amt zu gehen,.
    Solche angebliche KRANKE.da kriege ich das K... und wenn ich dürfte vor Gott und Gesetz,diese hätten bei mir nichts zu lachen.
    Habe Tochter, Gott sei Dank nichts passiert.
    Dem Mädchen und Famillie alles Kraft und Glück der Welt und auch den anderen Menschen die Leiden, u.a. durch die Ave Marias Heuchler.

  • Anemone am 18.03.2022 11:42 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von

    Ich lese den Begriff "Seele", der ist hier nicht angebracht, da gibts nämlich keine.

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