Urteil im A95-Raserunfall: Gericht verhängt Bewährungsstrafe

Nach einem tödlichen Raserunfall auf einer Autobahn bei München ist der Fahrer zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.
AZ/dpa |
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Bei dem schweren Unfall auf der A95 Richtung Garmisch in Höhe des Autobahnkreuzes Starnberg verunglückte der Sportwagen.
Bei dem schweren Unfall auf der A95 Richtung Garmisch in Höhe des Autobahnkreuzes Starnberg verunglückte der Sportwagen. © Thomas Gaulke

München -  Der Angeklagte sei "nicht der klassische Kriminelle", sagte die Richterin am Freitag in ihrer Urteilsbegründung am Amtsgericht München. Er sei ein junger Mann, der sich selbst überschätzt habe – mit "der schlimmstmöglichen Folge". 

Der inzwischen 26 Jahre alte Student wurde wegen eines illegalen Kraftfahrzeugrennens und fahrlässiger Tötung verurteilt. Sein Beifahrer war bei dem schweren Unfall am 1. September 2019 gestorben. Laut Anklage war der gemietete Sportwagen der beiden jungen Männer mit mindestens 305 bis 310 Kilometern pro Stunde gegen einen Baum geprallt. 

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Geschwindigkeit wie ein "Feuerball"

"Ein Auto ist bei der Geschwindigkeit wie eine Bombe", sagte die Staatsanwältin, sprach von einem "Feuerball" und einer "Rakete". Sie hatte – ebenso wie die Verteidigung – eine Bewährungsstrafe gefordert. Der Anwalt der Familie des getöteten jungen Mannes hatte als Nebenkläger-Vertreter eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert. Das Gericht verhängte zusätzlich zur Bewährungsstrafe auch 400 Arbeitsstunden und eine Führerschein-Sperre für weitere drei Jahre. 

Weil das Auto in Flammen aufging, völlig zerstört wurde und der Beifahrer mit seinem Sitz aus dem Wagen geschleudert wurde, hatte es zunächst geheißen, der gestorbene junge Mann habe am Steuer gesessen – und nicht der jetzt Angeklagte. Dieser gab vor Gericht an, sich nicht an den Unfall erinnern zu können. Dass er die Ermittler absichtlich auf die falsche Fährte geführt hätte, um einer Strafe zu entgehen, sah das Gericht in der Urteilsbegründung nicht. Es ging von einer retrograden Amnesie des Angeklagten nach dem Unfall aus. 

Die Staatsanwaltschaft entschuldigte sich am Freitag bei der Familie für die Ermittlungsarbeit und dafür, dass die Angehörigen monatelang davon ausgingen, der Getötete habe am Steuer gesessen. Es sei "unzureichend kommuniziert" worden.

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15 Kommentare
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  • Durchblicker am 03.03.2023 20:11 Uhr / Bewertung:

    Ein weiteres Witzurteil! Nehmen sich unsere Juristen eigentlich noch selbst ernst?

  • Max Merkel am 03.03.2023 15:42 Uhr / Bewertung:

    Mir wurde gesagt, daß dieser Wagen schon vor dem Unfall durch seine aggressive Fahrweise aufgefallen ist. Zwei Jungs aus dem südl. Speckgürtel von München, da kann sich jeder seinen Teil denken.

  • Witwe Bolte am 03.03.2023 16:44 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Max Merkel

    Opfer (Nicht-Deutscher) und Täter (Deutscher) sollen beide aus wohlhabenden Familien stammen. Der Totraser soll der Opferfamilie 50.000 Euro als Täter-Opfer-Ausgleich bezahlt haben. Der Bruder des Opfers soll Anwalt sein. So stehts in den focus-Kommentaren.
    Gut möglich, daß der Anwalt der Opfer-Familie Revision einlegen wird.
    P.S.: Führerscheinsperre für 3 Jahre: heißt dass, er darf danach wieder weiterfahren oder kann/muß er nach 3 Jh. einen neue Führerschein-Prüfung machen?

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