Tödlicher Raserunfall auf A95: Täter gesteht unter Tränen
München - Wie ein „Bombeneinschlag“ habe es sich angehört, erinnern sich Zeugen an den Unfall, der am 1. September 2019 Ben, einem jungen Mann aus Gauting, das Leben kostete.
Eine weitere Zeugin spricht von einer „Rakete“ mit Blick auf den Sportwagen, der in dieser Nacht auf der A 95 an ihr vorbeiraste und wenig später nach dem Unfall in Flammen aufging.
Alexander K., dem 26-jährigen Fahrer, wird seit gestern am Amtsgericht der Prozess gemacht. Der Vorwurf: Teilnahme an einem verbotenen Kfz-Rennen und fahrlässige Tötung.
Raserunfall mit "Rakete": Täter gesteht vor Gericht unter Tränen
So hat die Staatsanwaltschaft das Geschehen rekonstruiert: Der Angeklagte mietete demnach am 31. August 2019 für vier Tage einen Audi R8 Spyder mit 600 PS und einer Höchstgeschwindigkeit von 328 km/h. Mietpreis: ein knapper Tausender.
Der Angeklagte sei aber bei Übergabe des Fahrzeugs darauf hingewiesen worden, dass wegen montierter Winterreifen maximal 210 km/h erreicht werden dürften, heißt es in der Anklage.
Gemeinsam mit Freunden und einem Bentley machten sich Alexander K. und der 23-jährige Ben auf den Weg, um den Audi mit immer wieder wechselnden Fahrern auszutesten. Am Ende soll allein mit dem Audi 149 Mal die zulässige Geschwindigkeit um mindestens 26 km/h überschritten worden sein.

Die Freunde kamen dann aber überein, es in der Nacht noch einmal zu probieren. Bei weniger Verkehr sollte es möglich sein, noch schneller zu fahren. Tatsächlich war Alexander K. laut Anklage mit mindestens 305 Stundenkilometern unterwegs, als er bei einer Bremsung die Kontrolle verlor. Der Wagen prallte mit der Beifahrerseite gegen einen Baum. Beifahrer Ben wurde herausgeschleudert. Er erlitt schwerste Traumata am Kopf und am Bauch und verstarb noch an der Unfallstelle.
Prozess am Amtsgericht: Höchststrafe liegt bei vier Jahren
Für die Familie des Opfers ist der erste Prozesstag ein schwerer Tag, die Aussicht auf eine Begegnung mit dem Mann, der ihnen den Bruder und Sohn nahm, kaum auszuhalten. Nur sein älterer Bruder Raphael schafft es, als Nebenkläger und Zeuge in den Gerichtssaal zu kommen.

Noch vor dessen Zeugenaussage lässt sich der Angeklagte mit einer Stellungnahme ein. Er räume die Vorwürfe ein, kann sich aber an den Unfall nicht erinnern. Auch nicht daran, dass er selber der Fahrer gewesen sei. Lange Zeit nahm die Polizei an, dass das Opfer gefahren sei, gestützt auf eine Aussage des Angeklagten. Lange Zeit galt deswegen der Tote als „Todesfahrer von Gauting“. Eine zusätzliche Belastung für die Familie. Sein Bruder bezeichnet gestern das Verhalten von Alexander K. als „feige und anwidernd“.
Er habe seinen „besten Freund“ nicht zu Unrecht beschuldigen wollen, beteuert dagegen der Angeklagte. Er habe schlicht nicht gewusst, dass er gefahren sei. Alexander K. will die Gelegenheit gestern nutzen, sich „aufrichtig“ bei der Familie entschuldigen, sagt er. Eine Kontaktaufnahme mit der Familie habe er allerdings bislang gescheut. Das habe er sich nicht getraut, gibt er zu.
Mitten in der Verlesung seiner Stellungnahme beginnt Alexander K. zu schluchzen. Er versucht, sich noch einmal zu fangen, doch das gelingt nicht. Sein Anwalt Florian Schmidtke übernimmt und verliest den Rest der Stellungnahme.
Richterin Betina Dettenhofer will am Freitag ihr Urteil verkünden.
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