Tödlicher Raserunfall auf der A95: Prozess geht in die Verlängerung
München - Auf das Urteil in seinem Fall muss Alexander K. (26) noch warten. Entgegen der ursprünglichen Planung wurde am Freitag weder plädiert, noch ein Urteil gefällt.
Der Grund für die Verzögerung: Das Gericht will noch einen weiteren Zeugen hören. Für den 1. März wurde deshalb ein weiterer Termin angesetzt.
Angeklagter musste Stellungnahme weinend abbrechen
Der Student wird des illegalem Autorennens und der fahrlässigen Tötung beschuldigt. Er hatte laut Anklage auf der A95 mit einem Sportwagen einen Unfall verursacht, bei dem sein Beifahrer ums Leben kam.
Laut Anklage war der gemietete Sportwagen der beiden jungen Männer mit mehr als 300 Kilometern pro Stunde gegen einen Baum geprallt. Weil das Auto in Flammen aufging, völlig zerstört wurde und der Beifahrer mit seinem Sitz aus dem Wagen geschleudert wurde, ging die Polizei lange davon aus, der getötete junge Mann sei gefahren – und nicht der jetzt Angeklagte.

Ein Gutachten korrigierte diese Annahme offenbar. Alexander K. selber gab am ersten Prozesstag an, sich nicht an den Unfall erinnern zu können. Er verlas zunächst seine Stellungnahme zu dem Geschehen, musste aber schluchzend abbrechen und seinen Verteidiger weiterlesen lassen.
Der Angeklagte entschuldigte sich bei der Familie seines getöteten Freundes. Die wiederum geht davon aus, der junge Mann habe in der Frage, wer das Auto fuhr, gelogen, um sich selbst zu schützen.
Prozess am Amtsgericht: Höchststrafe von vier Jahren möglich
Weil bei der Raserei der Beifahrer ums Leben kam und kein unbeteiligter Dritter, wurde die Tat am Amtsgericht verhandelt, das anders als Landgerichte eine Höchststrafe von vier Jahren verhängen kann. Der Strafrahmen für ein illegales Autorennen, das tödlich ausgeht, liegt sonst bei bis zu zehn Jahren, wenn es vor einem Landgericht zum Prozess kommt. Raser sind nach tödlichen Unfällen in der Vergangenheit auch schon wegen Mordes angeklagt worden.
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