Urteil gegen "Froschbande": Lebenslange Haftstrafen!

Es war eine grausame Tat für 5.000 Euro Beute: Eine Männergruppe soll ein älteres Ehepaar verprügelt und in eine Besenkammer gesperrt haben. Der schwer verletzte Mann starb darin, die Witwe leidet bis heute an den Folgen. Am Montag wurden die Urteile gesprochen.
von  John Schneider
Einer der Angeklagten im Prozess um den Raubmord von Meiling (3.v.l) wird in den Gerichtssaal der JVA Stadelheim geführt.
Einer der Angeklagten im Prozess um den Raubmord von Meiling (3.v.l) wird in den Gerichtssaal der JVA Stadelheim geführt. © picture alliance/Lino Mirgeler/dpa

Es war eine grausame Tat für 5.000 Euro Beute: Eine Männergruppe hat ein älteres Ehepaar verprügelt und in eine Besenkammer gesperrt. Der schwer verletzte Mann starb darin, die Witwe leidet bis heute an den Folgen. Am Montag wurden die Urteile gesprochen.

München - Es ist nur wenige Wochen her, dass drei Raubmörder, die ein Haus in Höfen bei Königsdorf überfallen hatten, zu lebenslanger Haft verurteilt wurden. Das Schwurgericht unter dem Vorsitz von Thomas Bott sah bei zweien zudem eine besondere Schwere der Schuld, die eine Entlassung nach 15 Jahren Haft noch einmal erschwert.

Diese Höchststrafe des deutschen Rechts verhängte das Schwurgericht am Montag erneut. Und zwar gleich sechs Mal. Die „Froschbande“ hatte in ähnlicher Weise wie die Raubmörder von Höfen im September 2015 ein Haus in Meiling (Kreis Starnberg) überfallen, die Bewohner brutal zusammengeschlagen, das Anwesen durchsucht und waren dann mit der Beute von nicht einmal 5.000 Euro verschwunden.

Fahrer kommen mit milden Strafen davon

Die beiden Fahrer der Bande kamen etwas glimpflicher davon. Sie wurden wegen Raubes mit Todesfolge lediglich zu jeweils 13 Jahren Haft verurteilt. Der Grund für die mildere Strafe: Die beiden Fahrer wussten zwar, dass ihre Komplizen brutal vorgehen würden, sie wussten aber nicht, dass diese sich auf dem Grundstück noch mit Zaunlatten bewaffnet hatten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die sechs Männer zuerst den 72-jährigen Mann beim Rauchen auf der Terrasse niederschlugen und dann seine schlafende Frau überfielen. Sie sperrten beide in eine winzige Besenkammer – der Mann starb dort an der Seite seiner Frau, die nach 57 Stunden von einem Zeitungszusteller entdeckt und schwer verletzt befreit werden konnte. Sie leidet körperlich und seelisch bis heute an den Folgen der Tat.

Verurteilte müssen ihre Strafe erst in vielen Jahren antreten

Das Gericht folgte mit seinem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwältin Karin Jung. Jung hatte allerdings für alle acht Angeklagten – also auch für die beiden Fahrer – eine Verurteilung wegen Mordes und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Die Anwälte der Angeklagten hatten aber in der Tat keinen Mord gesehen und sich für deutlich mildere Haftstrafen ausgesprochen.

Die verurteilten Männer werden ihre Strafen übrigens erst in vielen Jahren antreten können. Sie sind bereits in Österreich wegen Überfällen ähnlicher Art zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die müssen nun erst einmal abgesessen werden, bevor sie die Münchner Strafe antreten können. Außerdem kündigten die Verteidiger an, dass ein Teil der Verurteilten in Revision gehen will. Andere finden sich dagegen wohl mit dem harten Urteil für die grausame Tat ab.

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