Trotz der zwei Todesfälle: Eisbach soll zugänglich bleiben

München - Nach dem zweiten tödlichen Badeunfall innerhalb weniger Tage am Eisbach zeigt sich die lokale Politik betroffen. Weder im Rathaus noch im örtlichen Bezirksausschuss sieht man jedoch eine Möglichkeit, das eigentlich dort geltende Badeverbot stärker zu kontrollieren.
Sie bedauere sehr, dass es am Wochenende schon wieder zu so einem solchen Unglück gekommen sei, sagt Verena Dietl, die sportpolitische Sprecherin der Stadtrats-SPD. Allerdings sei der Eisbach ein beliebter Erholungsort und zudem eine Attraktion für Touristen. "Wir wollen deshalb, dass die Stadtbäche genauso wie die Isar frei zugänglich bleiben", so Dietl. Von Geldstrafen oder anderen Sanktionen hält die 36-Jährige ebenfalls nichts.
"Man kann nichts machen, wenn die Leute da unvernünftig reinspringen"
Im zuständigen Bezirksausschuss Altstadt-Lehel sieht man das ähnlich. "Man kann nichts machen, wenn die Leute da unvernünftig reinspringen", sagt Wolfgang Püschel (SPD), der Vize-Chef des Gremiums. "Man kann da nicht alle fünf Meter einen Polizisten hinstellen", so Püschel. Alles, was man tun könne, sei, an die Vernunft der Leute zu appellieren und immer wieder auf die Gefahren hinzuweisen, die von dem reißenden Gewässer ausgehen. Auch bei der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung, die in weiten Teilen für den Eisbach verantwortlich ist, sieht man keinen akuten Handlungsbedarf. Entlang des Ufers stünden bereits zahlreiche Schilder, die mit teils recht drastischen Symbolen (Totenkopf) auf das Badeverbot und die Lebensgefahr hinweisen, heißt es dort.
Natürlich könnte man sich dem Problem auch von der anderen Seite nähern. Statt das Badeverbot stärker zu kontrollieren, könnte man auch einen Bademeister installieren. Das lehnt die Schlösser- und Seenverwaltung aber kategorisch ab.
Da der Eisbach grundsätzlich gefährlich sei, sei dort kein geregelter Badebetrieb mit Bademeister oder dergleichen möglich. "Dies würde ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, das gefährlich wäre", heißt es in einer Stellungnahme der Behörde.
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