Tödlicher Schlag auf der Wiesn: Täter zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt
Im Fall des tödlichen Streits auf dem Oktoberfest 2018 ist am Landgericht München das Urteil verkündet worden.
München - Nach einem tödlichen Streit auf dem Münchner Oktoberfest ist ein 43-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht München I schickte den Mann, der einen tödlichen Schlag gegen einen 58 Jahre alten Kontrahenten im vergangenen Jahr vor einem Wiesn-Zelt zugegeben hat, außerdem für zwei Jahre in eine Entziehungskur.
Wenn diese Kur erfolgreich verläuft und er danach fünf Jahre lang nicht zur Flasche greift, könnte er sogar um eine Gefängnisstrafe herumkommen. Mit Anrechnung der Untersuchungshaft von mehreren Monaten ist nach Gerichtsangaben bei einem erfolgreichen Entzug die Aussetzung der restlichen Haftstrafe zur Bewährung möglich. Sollte der Mann gegen die Auflagen verstoßen, muss er die Reststrafe allerdings absitzen.
Die Staatsanwaltschaft hatte am Freitag fünf Jahre Haft gefordert: Vor dem Landgericht München I forderte die Staatsanwaltschaft, den geständigen 43-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall zu verurteilen. Der alkohol- und drogenabhängige Mann solle in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Die Verteidiger beantragten eine Höchststrafe von drei Jahren und ebenfalls die Unterbringung.
Angeklagter hat Schlag gestanden
Der Angeklagte hatte zum Verfahrensauftakt gestanden, einen 58 Jahre alten Kontrahenten im September heftig niedergeschlagen zu haben. Der Mann aus dem Münchner Umland starb wenig später an einer Hirnblutung. Die beiden Deutschen waren im Außenbereich des Augustiner-Festzeltes aneinandergeraten. Nach Aussage des Angeklagten wurde der Ältere ordinär und versuchte, seine Bekannte anzumachen. Er habe ihn geschlagen, das Opfer ging zu Boden. Erst am nächsten Tag habe er erfahren, dass der Mann tot sei, und sich der Polizei gestellt.
Staatsanwalt Laurent Lafleur rechnete dem Angeklagten an, dass er einer öffentlichen Fahndung zuvorkam und dass er vor Gericht umfassend aussagte und Reue zeigte. Zu seinen Lasten gehe sein Strafregister, das 19 Vorstrafen enthält. Verteidiger Michael Adams nannte den Schlag "ein einmaliges Aufflammen" seiner früheren Gewaltbereitschaft, die er nach seiner bislang letzten Verurteilung vor knapp zehn Jahren scheinbar in den Griff bekommen habe.
Der Angeklagte entschuldigte sich in seinem Schlusswort am Freitag bei den Hinterbliebenen des Opfers. "Es tut mir echt furchtbar leid", sagte er.
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