Oktoberfest 2018: Tödlicher Streit vor Wiesn-Zelt - Haftbefehl gegen Mann

Im Fall des tödlich geendeten Wiesn-Streits am Freitagabend hat die Staatsanwaltschaft München I nun Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen beantragt. Der 42-Jährige ist bereits polizeibekannt.
Ralph Hub, Jasmin Menrad |
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Polizisten sichern den Tatort im Bereich des Augustinerzelts ab.
Thomas Gaulke Polizisten sichern den Tatort im Bereich des Augustinerzelts ab.

Im Fall des tödlich geendeten Wiesn-Streits am Freitagabend hat die Staatsanwaltschaft München I nun Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen Gerüstbauers beantragt. Der 42-Jährige ist bereits polizeibekannt.

MünchenDer Schlag traf Thomas M. mit solcher Wucht, dass er am Freitagabend am Seiteneingang N 2 des Augustinerzelts sofort zu Boden ging. Der 58-jährige Medienberater aus Gröbenzell rappelte sich zwar wenig später benommen wieder auf die Beine, brach dann aber erneut zusammen und verlor schließlich das Bewusstsein. Thomas M. war im Raucherbereich neben dem Zelt gegen 22 Uhr mit einem Gerüstbauer (42) aus München aneinander geraten. Bei dem Streit ging es vermutlich um eine Frau, die Begleiterin des 42-Jährigen.

Streit wegen einer Frau: Medienberater stirbt nach Schlag

Der Gerüstbauer, der vor Jahren Ärger mit der Justiz wegen gefährlicher Körperverletzung hatte, schlug zu, wie Zeugen berichteten. Eine Frau verständigte den Sicherheitsdienst. Zwei Ärzte, die zufällig in der Nähe waren, reagierten sofort. Sie leisteten Erste Hilfe und begannen, den Patienten zu reanimieren. Der Schläger und seine Begleiterin verschwanden. Vermutlich war dem 42-Jährigen nicht klar, wie schwer sein Gegner verletzt war.

Innerhalb von wenigen Minuten war ein Notarztteam vor Ort. Thomas M. kam ins Krankenhaus, wo er wenig später starb. "Ursache war ein wuchtiger Schlag gegen den Kopf des Mannes, das ergab die Obduktion", sagt Erster Kriminalhauptkommissar Robert Sebastian von der Mordkommission.

Noch in der Nacht begannen die Beamten der Mordkommission mit den Vernehmungen im Augustiner. Dabei erfuhren sie, dass der flüchtige Täter mit mehreren Freunden und Bekannten im Zelt gefeiert hatte.

Schläger drohen bei Verurteilung bis zu 15 Jahre Gefängnis

"Wir hatten bereits seine Identität geklärt", sagt Robert Sebastian. Kurz bevor Beamte zu dem Verdächtigen fahren und ihn festnehmen wollten, stellte der sich freiwillig. Der 42-Jährige kam mit einem Rechtsanwalt ins Präsidium. Er sagt, er sei an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen.

Auch Opfer Thomas M war polizeibekannt

Thomas M. war ebenfalls kein unbeschriebenes Blatt. 2009 musste sich der Anzeigenverkäufer vor dem Landgericht München II wegen versuchten Mordes verantworten. Er hatte damals seine Freundin nach einer Faschingsfeier schwer misshandelt.

Gegen den 42-jährigen Gerüstbauer erging am Sonntagmittag Haftbefehl. Er kam in die JVA nach Stadelheim. Ihm wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Bei einer Verurteilung drohen ihm laut Strafgesetzbuch (§ 227) eine Haftstrafe von drei bis 15 Jahren.

1991 war ein 20-Jähriger nach einer Messerstecherei auf der Wiesn gestorben, 1995 ereignete sich ein weiterer Todesfall. Ein Wiesnbesucher war mit einem Standlbesitzer in Streit geraten. Der schubste ihn. Der Wiesnfan stürzte, schlug mit dem Kopf aufs Pflaster und starb wenig später in einer Klinik.

Tödlicher Wiesn-Streit: Münchner (42) stellt sich der Polizei

Weitere Polizei-Meldungen vom Oktoberfest finden Sie in unserem Wiesn-Blaulicht

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