Tödlicher Raserunfall: Mordanklage gegen Victor B.

Es geht unter anderem um Mord an einem 14-Jährigen sowie versuchten Mord an einer 16-Jährigen und drei weiteren Verkehrsteilnehmern: Nach dem tödlichen Unfall im November 2019 auf der Flucht vor der Polizei hat die Staatsanwaltschaft München I Anklage gegen einen 35-Jährigen erhoben.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
10  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
An einer Bushaltestelle stieß Victor B. mit seinem BMW mit Jugendlichen zusammen, die gerade die Straße überqueren wollten. Der 14-jährige Schüler wurde tödlich verletzt. Die 16-Jährige brach sich ein Bein.
An einer Bushaltestelle stieß Victor B. mit seinem BMW mit Jugendlichen zusammen, die gerade die Straße überqueren wollten. Der 14-jährige Schüler wurde tödlich verletzt. Die 16-Jährige brach sich ein Bein. © Sven Hoppe/dpa

München - Ein Autofahrer war bei dem schrecklichen Unfall an der Ecke Fürstenrieder Straße/Aindorferstraße  in eine Gruppe Jugendlicher gerast - am Abend des 15. November 2019 kamen dabei ein 14-Jähriger ums Leben, eine 16-Jährige wurde schwer verletzt:  Die Staatsanwaltschaft München I hat inzwischen Anklage gegen den Angeschuldigten Victor B. erhoben.

Laut der Mitteilung vom Freitag wird der 35-Jährige wegen Mordes an dem 14-jährigen Schüler, wegen versuchten Mordes an der 16-jährigen Jugendlichen und drei weiteren Verkehrsteilnehmern angeklagt. Gefährdung des Straßenverkehrs, wegen Durchführung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens sowie wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte angeklagt.

Victor B.: Amokfahrt beginnt in Landsberger Straße

Mit Blick auf die bisherigen Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft von folgendem - vor Gericht noch zu beweisenden - Tatverdacht aus.  Der Angeschuldigte befuhr demnach am 15. November 2019 gegen 23.20 Uhr mit seinem schwarzen BMW zunächst die Landsberger Straße in München in östlicher Richtung, wendete dort verbotswidrig, indem er eine Sperrfläche überfuhr und wurde dabei von zwei uniformierten Polizeibeamten in ihrem Dienstfahrzeug beobachtet.  Deren Aufforderung anzuhalten kam er nicht nach.

Mahnwache für den bei dem Unfall getöteten jungen Mann an der Fürstenrieder Straße.
Mahnwache für den bei dem Unfall getöteten jungen Mann an der Fürstenrieder Straße. © Lino Mirgeler/dpa

Wie sich herausgestellt hat, war gegen Victor B. aus einer vorangegangenen Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln eine Reststrafe von etwa einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Im Rahmen seiner Bewährungsauflagen war ihm jeglicher Drogenkonsum untersagt - er hatte jedoch an diesem Tag bereits Kokain und Alkohol konsumiert. Zudem führte er auch eine geringe Menge Marihuana mit sich.

Der Angeschuldigte wollte es unter allem Umständen vermeiden, wieder inhaftiert zu werden, so die Staatsanwaltschaft. Und er wollte sich mit seiner Flucht der bevorstehenden Polizeikontrolle entziehen. Auf der
Fürstenrieder Straße - hier beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h - beschleunigte der Angeschuldigte sein Fahrzeug stark und fuhr mit einer deutlich überhöhten Geschwindigkeit von etwa 120 km/h rücksichtslos im Gegenverkehr auf der mittleren Fahrspur.

Victor B. rast mit 124 km/h in eine Gruppe Jugendlicher

Dabei kamen ihm sechs noch unbekannte Fahrzeuge entgegen, zudem überfuhr er die Ampel an der Kreuzung zur Gotthardstraße bei Rotlicht. Die Polizeistreife, die mit deutlich geringerer Geschwindigkeit dem Angeschuldigten mit sich vergrößerndem Abstand folgte, hatte inzwischen über Funk über die Flucht- und Geisterfahrt informiert - ein weiterer Streifenwagen schaltete sich ein.

Auf der weiterhin andauernden Flucht des Angeschuldigten mit einer ungebremsten Durchschnittsgeschwindigkeit von 122 km/h auf der Fürstenrieder Straße im Gegenverkehr kam es zunächst fast zu einer Kollision mit einem Taxi, ehe der Angeschuldigte auf einen MVG-Bus der Linie 168 an der Bushaltestelle "Aindorfer Strasse" zufuhr.

Aus diesem Bus waren kurz zuvor vier Jugendliche ausgestiegen, die nun die Fahrbahn überqueren wollten. Zwei weitere Verkehrsteilnehmer konnten dem Flüchtenden mit ihren Autos gerade noch ausweichen, bevor dieser mit einer Geschwindigkeit von 124 km/h mit zwei der Jugendlichen kollidierte.

Lesen Sie auch

Victor B. flüchtet schließlich zu Fuß weiter und wird gefasst

Die 16-jährige Geschädigte wurde am rechten Bein erfasst, kam jedoch nicht zu Fall und brach sich das Bein. Der 14-jährige Jugendliche hingegen wurde von der rechten Frontseite des Tatfahrzeugs erfasst, wurde mindestens 43 Meter weit geschleudert und erlitt sofort zahlreiche Frakturen und innere Verletzungen, "unter anderem eine nicht überlebbare Ruptur der Aorta".

Victor B. setzte seine Fahrt zunächst ungebremst mit etwa 120 km/h fort, weshalb ihm ein weiteres Fahrzeug ausweichen musste, um einen Frontalzusammenstoß zu verhindern - dieser Pkw landete an einer am Fahrbahnrand stehenden Litfaßsäule.

Jetzt erst bremste der Flüchtende ab, stieg aus dem rollenden Wagen und flüchtete zu Fuß in den nahe gelegenen Westpark, wo er von Polizeibeamten schließlich gegen seinen massiven Widerstand festgenommen werden konnte. Er befand sich seit 16. November 2019 zunächst in Untersuchungshaft, seit dem 5. Mai 2020 in Strafhaft für die widerrufene Bewährungsstrafe.

Gegen Victor B. wurde Anklage erlassen.
Gegen Victor B. wurde Anklage erlassen. © ho

Fall Victor B.: Anklageschrift  hat 164 Seiten

Wie die Staatsanwaltschaft berichtet, haben "die äußerst umfangreichen Ermittlungen" zu 21 Bänden Ermittlungsakten und der nunmehr gegenständlichen 164-seitigen Anklageschrift geführt. Von der Staatsanwaltschaft werden 17 polizeiliche und 31 weitere Zeugen, zahlreiche Urkunden und 15 Sachverständige bzw. sachverständige Zeugen zum Beweis angeboten.

Mittels der Dash-Cam-Aufnahmen eines Zeugen kann der Fahrverlauf des Angeschuldigten ab dem Zeitpunkt etwa 26 Sekunden vor der Kollision mit dem Getöteten und der Verletzten Jugendlichen nachvollzogen werden, zudem liegen Videos der Innenraumüberwachungen zweier MVG-Busse vor.

Der Angeschuldigte schweigt bisher zu den Vorwürfen. Das Landgericht München I muss nun entscheiden, ob es zum Prozess kommt.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
10 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • am 05.09.2020 07:11 Uhr / Bewertung:

    Mit dieser Frucht meinte ich unseren Verkehrsminister.

  • MUC am 04.09.2020 14:13 Uhr / Bewertung:

    Er war erst in U-Haft, jetzt in Strafhaft wegen der widerrufenen Bewährung!

  • mze666 am 04.09.2020 13:48 Uhr / Bewertung:

    SEHR, SEHR GUT !!!!

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.