Tödliche Heroinspritze: 31-Jähriger verurteilt

Ein 40-Jähriger stirbt, weil ihm Heroin gespritzt wird. Der Täter bekommt Bewährung.
John Schneider
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Im Prozess um einen 31-Jähriger, der einem alkoholisierten Spezl auf dessen Wunsch Heroin gespritzt hat, gibt es jetzt ein Urteil.
Im Prozess um einen 31-Jähriger, der einem alkoholisierten Spezl auf dessen Wunsch Heroin gespritzt hat, gibt es jetzt ein Urteil. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

München - Es war nicht viel Rauschgift, aber in Kombination mit Alkohol war die Dosis offenbar tödlich. Vor zwei Jahren starb ein 40-Jähriger, weil ihm sein Spezl Heroin in den Hals gespritzt hatte.

Dabei wollte Franz K. (31, Name geändert) seinem Freund etwas Gutes tun, handelte aber nach Ansicht der Staatsanwaltschaft "besonders leichtsinnig".

Beide Männer konsumierten verschiedene Drogen

Die beiden Männer hatten sich in einer therapeutischen Einrichtung kennengelernt und angefreundet. Beide sollten dort ihre Süchte therapieren, konsumierten aber einfach munter weiter. Der Angeklagte Heroin, MDMA (ein Amphetaminderivat), Lyrica (Schmerzmittel) und Alkohol, das spätere Opfer vor allem Alkohol, gelegentlich Lyrica und Kokain. Auch Heroin habe er sich bereits einmal von seinem Spezl spritzen lassen - ohne dramatische Folgen.

Das Urteil der Strafkammer des Landgerichts unter dem Vorsitz von Elisabeth Ehrl: Franz K. ist schuldig der Körperverletzung, der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln und der Aussetzung (jemanden in hilfloser Lage im Stich zu lassen), jeweils mit Todesfolge.

Geständnis des Angeklagten wirkt strafmildernd

Das Strafmaß: Ein Jahr und neun Monate Haft, die aber zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch die stationäre Therapie, die er nun antreten müsste, wird vorläufig zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht entspricht damit genau der Forderung von Verteidigerin Birgit Schwerdt.

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Das Gericht hält dem Angeklagten zu Gute, dass er von sich aus die Tat gestanden hat. Ansonsten wäre vielleicht nie herausgekommen, dass der 40-Jährige eines unnatürlichen Todes gestorben war.

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  • hundefliege am 26.04.2022 11:14 Uhr / Bewertung:

    Bewährung ist schon ok. Wenn er das nächste Mal jemandem eine tödliche Injektion verabreicht kann man ihn ja dann strenger bestrafen.

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