Streit in Gärtnerei eskaliert: Angriff mit Brechstange

Prozess am Landgericht: Eine 56-jährige Gärtnerin soll im Streit ihren Widersacher gewürgt, getreten und mit einer Brechstange angegriffen haben.
John Schneider
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Die Angeklagte vor Prozessbeginn mit Anwalt Jörg Dunker.
Die Angeklagte vor Prozessbeginn mit Anwalt Jörg Dunker. © jot

München - Irgendwann reicht es dem Vorsitzenden Richter. Thomas Lenz lässt während der Verhandlung mit einem gewaltigen Knall das Corpus Delicti, eine schwere Brechstange, auf den Tisch vor ihm fallen. Ein überraschender Knalleffekt, der der Angeklagten wohl signalisieren soll, sich zu besinnen und das Gericht mit der Wahrheit zu bedienen.

"Immer sind Sie im Recht, die anderen im Unrecht", fasst der Richter seine Einschätzung der Aussage der Angeklagten zusammen, die ihm wenig glaubwürdig erscheint.

Angeklagte soll Gärtnereimitarbeiter angegriffen haben

Die Frau soll den Mitarbeiter einer Gärtnerei im Landkreis Ebersberg, an der sie früher beteiligt gewesen war, gewürgt, getreten und mit einem Bolzenschneider und einer Brechstange angegriffen haben. Außerdem soll sie im Laufe des Streits mit einem Hammer Scheiben einer Tür eingeschlagen und ein tragbares Telefon sowie eine Sackkarre an sich genommen haben.

Laut Staatsanwaltschaft hat sich Monika F. (Name geändert) damit der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Und des räuberischen Diebstahls. Außerdem soll sie im Zusammenhang mit ihrer Festnahme Polizisten verletzt haben. "Stimmt die Anklage?", will der Richter von ihr wissen. Monika F. schüttelt den Kopf.

Die Frau ist in der Sache bereits vom Amtsgericht zu 25 Monaten Haft verurteilt worden. Doch in der Berufung entschied das Landgericht, dass mit Blick auf eine mögliche Schuldunfähigkeit erneut verhandelt werden muss.

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Trotz Kündigung durfte sie die Gärtnerei weiterhin betreten

Ihr Geschäftspartner beim Betrieb der Gärtnerei soll ihr gegenüber gewalttätig geworden sein, sagt Monika F. am Mittwoch. Im Januar 2021 habe sie daraufhin ihr Engagement in dem Unternehmen aufgekündigt.

Noch aber blieb sie im Nachbarhaus wohnen. Am 2. April desselben Jahres kam es dann zu den gewalttätigen Vorfällen. Der Hintergrund: Zivilrechtlich habe es einen Vergleichsvorschlag gegeben, der vorsah, dass sie das Gelände der Gärtnerei über einen Hintereingang betreten dürfe. Sie habe dies an dem Tag nutzen wollen, um dort Wäsche zu waschen, erklärt sie.

Ein Mitarbeiter der Gärtnerei habe sich ihr entgegengestellt. Es kam zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung, dann habe sie der Mann mehrmals getreten.

Prozess geht weiter

Auf die Frage des Richters, warum sie sich nicht einfach zurückgezogen habe, um dem Konflikt auszuweichen und einen besseren Zeitpunkt abzuwarten, hat die 56-Jährige, die das letzte Jahr in U-Haft verbracht hat, keine Antwort. Der Prozess wird fortgesetzt.

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  • katzenurin am 07.04.2022 06:55 Uhr / Bewertung:

    Na das scheinen ja „schöne“ Verhältnisse zu sein dort.

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