Strafe zu mild? Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Boateng-Urteil ein

Viermal schon hat sich ein Gericht in München mit Gewaltvorwürfen gegen Jérôme Boateng befasst - und das war's noch nicht.
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
8  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Jerome Boateng war vom Gericht schuldig gesprochen und verwarnt worden. Die Staatsanwaltschaft will, dass das Verfahren damit nicht beendet ist. (Archivbild)
Jerome Boateng war vom Gericht schuldig gesprochen und verwarnt worden. Die Staatsanwaltschaft will, dass das Verfahren damit nicht beendet ist. (Archivbild) © Peter Kneffel/dpa

München  - Im Verfahren gegen den Ex-Fußballnationalspieler Jérôme Boateng ist das letzte Wort noch immer nicht gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I aus der vergangenen Woche eingelegt, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte. 

Das Gericht hatte den Weltmeister von 2014 am vergangenen Freitag zwar wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen, er wurde dafür aber lediglich verwarnt. Eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5000 Euro wurde unter Vorbehalt verhängt. 

Prozess um Jérôme Boateng zieht sich lange hin 

Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung muss Boateng diese 200.000 Euro nur zahlen, sollte er gegen seine Auflagen verstoßen. Diese sehen vor, dass er jeweils 50.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen muss, die sich für Kinder einsetzen. 

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro gefordert.

Das Verfahren gegen den langjährigen Verteidiger des FC Bayern München, der gerade vom italienischen Club US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich wechselte, zieht sich lange hin. Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine Geldstrafe gegen Boateng verhängt: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Bayerische Oberste Landesgericht entscheidet über Revision im Boateng-Prozess

Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro - insgesamt 1,2 Millionen Euro. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil unter anderem wegen durchgehender Rechtsfehler - darum wurde der Fall vor dem Landgericht München I erneut aufgerollt. 

"Damit ist die Sache erledigt. Glücklicherweise – nach sechs Jahren", sagt Richterin Susanne Hemmerich nach dem Urteil. Doch nun geht es wohl weiter. Über die Revision muss erneut das Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden. 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
8 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Boandl_kramer am 26.07.2024 08:50 Uhr / Bewertung:

    Immer öfter lese ich von überlasteten Gerichten und Staatsanwaltschaften. Es wurden schon Gewalttäter aus der U-Haft entlassen, weil man es zeitlich nicht schaffte, ihnen den Prozess zu machen. Weil es an Personal fehle. Aber für solchen Unsinn hat man freie Kapazitäten. Was jetzt nun? Lügen die und verarschen die uns, wenn sie vom Personalmangel faseln? Oder können die keine Prioritäten setzen und ihre Arbeit nicht richtig organisieren?

  • gubr am 26.07.2024 07:48 Uhr / Bewertung:

    Aber die Dame muss für ihre erfundenen, zumindest stark übertriebenen Anschuldigungen anscheinend vom Herrn Staatsanwalt keine Anklage fürchten. Selbst die viel zu geringen Strafen für falsche Verdächtigungen werden In solchen Fallen regelmäßig unter den Teppich gekehrt.

  • Wickie712 am 26.07.2024 07:33 Uhr / Bewertung:

    Man muss Herrn B. ja nicht mögen, dennoch ist es langsam auch mal gut. Klar ist der Rechtsweg so möglich und die Staatskasse freut sich mehr über 1,12 Mio Euro als irgendwer sonst.
    Jetzt kann eine neue Kammer wieder alles neu aufrollen, neuer Richter, neuer Staatsanwalt und co. Kostet nochmal Geld.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.