Stimmzettel-Fauxpas in der Wahlkabine: Was verboten und sogar strafbar ist

Eigentlich sollte Wählen ja so einfach sein wie Radlfahren. Doch es kann auch viel schiefgehen. Über Geisterfahrer in der Wahlkabine und die Tücken von Social Media in Zeiten der Landtagswahl in Bayern.
Heidi Geyer |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
18  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
In einem Wahllokal steht eine Wahlkabine.
In einem Wahllokal steht eine Wahlkabine. © Foto: dpa

München/Nürnberg - Viele Amerikaner stecken sich Fähnchen in den Garten, die entweder von den Demokraten oder den Republikanern sind. In Deutschland ist es eher tabu, darüber zu sprechen, was man wählt. Hier wie dort sind Wahlen geheim, und das aus gutem Grund.

Schließlich sind in Deutschland im Dritten Reich Menschen verfolgt worden, die der angeblich falschen Gesinnung angehört haben. Durch das gesetzliche Wahlgeheimnis wird sichergestellt, dass eben genau so etwas keine Folge der Stimmabgabe sein kann. Was geht und was nicht geht beim Wählen, hat die AZ recherchiert.

Landtagswahl in Bayern: Was nicht erlaubt ist

Eigentlich ist es ganz einfach: Ins Wahllokal gehen, in der Kabine verschwinden, Kreuzerl machen, Wahlzettel falten, Klappe halten. Denn nicht nur der Staat muss dafür sorgen, dass die Wahllokale entsprechend ausgestattet sind – auch jeder Wahlberechtigte muss sich dem Wahlgeheimnis fügen. Eine Verletzung ist sogar strafbar.

Nachgefragt beim Landeswahlleiter in Bayern: "Niemand darf beim Kreuzchenmachen zusehen, der Wähler darf seine Wahl nicht hörbar mitteilen, und auch nachträglich darf man dem Stimmzettel nicht ansehen, wer ihn ausgefüllt hat."

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Bei der Bundestagswahl leistete Armin Laschet sich einen Stimmzettel-Fauxpas

Bei der vergangenen Bundestagswahl hatte Armin Laschet für Aufsehen gesorgt. Nein, nicht weil er wieder in einem unpassenden Moment gelacht hatte. Sondern weil er den Stimmzettel so in die Urne gesteckt hatte, dass die Fotografen vor Ort dokumentieren konnten, wem er seine Stimmen gegeben hatte – der CDU. Erlaubt ist das explizit nicht. Mehrere Bürger legten Beschwerde gegen die Wahl ein. Tenor: Laschet habe manipuliert.

Der zuständige Ausschuss im Bundestag kam aber zu dem Fazit: Dass der Zettel in der Urne landete, sei ein Wahlfehler gewesen. Einfluss auf die Bundestagswahl habe der Fauxpas aber nicht gehabt. Auch vonseiten des Wahllokals lief der Vorgang nicht korrekt. Denn die Wahlvorsteherin vor Ort hätte Laschet einen neuen Zettel geben müssen. Sie hatte durch das Gewusel – Laschet war Kanzlerkandidat und entsprechend viele Medien vor Ort – aber nicht gesehen, was passierte.

Auf lustige Zeichnungen auf dem Stimmzettel sollte bei der Landtagswahl verzichtet werden

Das heißt aber nicht, dass man nicht vor oder nach dem Wählen sagen darf, wen man gewählt hat. Lustige Zeichnungen auf dem Wahlzettel sind jedoch keine gute Idee: Sie können den Wahlzettel unter Umständen ungültig machen, so der Landeswahlleiter. Ob ein Stimmzettel gültig ist, entscheidet im Einzelfall dann der Wahlvorstand.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Wer nicht lesen kann oder wegen einer Behinderung nicht so einfach wählen kann, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will. Darüber muss der Wahlvorstand dann informiert werden. Hilfsperson kann auch ein von der stimmberechtigten Person bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein.

Ein Selfie in der Wahlkabine ist bei der Landtagswahl in Bayern verboten

Wer Späßle mit dem Personal im Wahllokal machen will, sollte aufpassen: Denn die müssen laut Bundeswahlleiterin dafür sorgen, dass alle Vorschriften zur Sicherung des Wahlgeheimnisses eingehalten werden. Den Anordnungen des Wahlvorstands im Wahlraum ist Folge zu leisten! Stören darf man bei der Wahl nicht. "Wegen einem schreienden Baby sollte allerdings niemand zurückgewiesen werden", so der Landeswahlleiter.

Noch kurz ein Selfie für Instagram? Bloß nicht! In den Wahlkabinen herrscht ein strenges Film- und Fotografierverbot. Dass man das Wahlgeheimnis auch bei der Briefwahl ernst nehmen sollte, hat auch der Traunsteiner CSU-Direktkandidat Konrad Baur erlebt. Er hatte auch bei Instagram seinen Stimmzettel für die Briefwahl gepostet. Mit einem Kreuz bei sich selbst.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Auch bei der Briefwahl gibt es Regeln zu beachten

Nun kann man so eine Aktion bewerten, wie man möchte. Ist sie legal? "Bei der Briefwahl zuhause ist die Wählerin, der Wähler selbst dafür verantwortlich, die Wahl geheim durchzuführen", so die Auskunft des Landeswahlleiters an die AZ. "Wer durch Briefwahl abstimmt, kennzeichnet persönlich und unbeobachtet die Stimmzettel", heißt es in der Landeswahlordnung.

Baur hat den Beitrag schnell wieder gelöscht. Er wisse um das Wahlgeheimnis. "Aber ich habe in dem Moment einfach nicht dran gedacht", sagt er der AZ. Wenige Tage später teilte Baur dann die Instagram-Story eines Users, der sein Kreuzchen beim Rosenheimer Direktkandidaten Daniel Artmann (CSU) gemacht habe. Ob das nicht wieder so ein Fall sei? "Wenn man Erbsen zählt, mit Sicherheit", sagt der Landtagskandidat.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
18 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Sarah-Muc am 08.10.2023 14:40 Uhr / Bewertung:

    Herrlich, wenn ich die Kommentare hier lese, bin ich richtig stolz darauf, die Grünen gewählt zu haben.
    Und der Beitrag, wann eine Stimme ungültig wird, wenn man grün gewählt hat. Der ist hervorragend.

  • BBk am 08.10.2023 15:44 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Sarah-Muc

    Ach Sarah du Grüne,
    seit wann ist denn auf den grünen Wahlplakaten Mama wieder Mama
    und nicht die „gebärende Person“ ?
    Seit wann ist denn der Papa wieder der Papa und nicht „der Erzeuger“ ?
    Seit wann ist denn die „Umweltsau“ wieder die Oma ?
    Macht sich besser vor den Wahlen, ich verstehe.
    Ich kann kein Grün wählen, ich fahre Verbrenner - weil ich in die Arbeit muss

  • Sarah-Muc am 08.10.2023 20:12 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von BBk

    Das ganze Posting entbehrt jeglicher Realität. Wer verbietet Mama und Papa und das Fahren mit Verbrenner? Das Gesetz würde ich gerne sehen!
    Sclhön dass Sie arbeiten. Tun Grüne auch in der Mehrheit. Man stelle sich vor. Ich hab heut schon HO gemacht 3 Stunden.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.