Landtagswahl in Bayern: Das müssen Sie als Wähler vor der Wahl wissen
München - Überall sieht man Wahlplakate, jeden Abend wird im Fernsehen debattiert: Der Wahlkampf geht in die heiße Phase. Doch wie funktioniert das Wählen heuer eigentlich ganz genau? Die AZ hat alles, was für den 8. Oktober wichtig ist, zusammengefasst.
Wahl am 8. Oktober: Was wird im Landtag in Bayern entschieden?
Es stimmt schon: Vieles, was wichtig ist, wird in Berlin oder in Brüssel beschlossen. Trotzdem hat der Landtag für Bayern wichtige Aufgaben und ist Gesetzgeber. Ein Thema ist beispielsweise Schulpolitik, die auf Landesebene festgelegt wird. Zudem ist der Landtag verantwortlich für den Haushalt. Wofür Bayern sein Geld ausgibt, wird hier entschieden.
Außerdem wählt das Landesparlament den Ministerpräsidenten, denn für den wird am 8. Oktober nicht gestimmt. Das ist dann Aufgabe des Landtags nach den Koalitionsverhandlungen. Außerdem muss das Parlament zustimmen, wenn der zukünftige Ministerpräsident sein Kabinett beruft.
Nicht zuletzt kommt dem Landtag eine wichtige Kontrollfunktion zu: Er muss ein Auge auf die Staatsregierung haben. Gibt es hier Unstimmigkeiten, kann der Landtag einen Untersuchungsausschuss einberufen. Das ist in der aktuellen Legislaturperiode öfters passiert, beispielsweise bei der Zweiten Stammstrecke. Es fragen sich auch viele Parlamentarier, warum das Projekt so teuer wird und sich so verspätet hat. Hätte die Staatsregierung hier mehr machen müssen und warum hat die Öffentlichkeit erst so spät davon erfahren?
Landtagswahl in Bayern: Wer wird gewählt?
Das ist die große Frage, die sich erst am 8. Oktober ab 18 Uhr beantworten lässt. Grundsätzlich haben die Wähler bei der Landtagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme können sie den jeweiligen Direktkandidaten oder die Direktkandidatin in ihrem Stimmkreis ihre Stimme geben. Derzeit gibt es 91 Stimmkreise und somit 91 Direktkandidaten, die in den Landtag einziehen können.
Doch auch die Zweitstimme ist wichtig. Mit ihr kann ein Kandidat oder eine Kandidatin von den Listen gewählt werden. Die gibt es von jeder Partei in jedem Regierungsbezirk. Derzeit sind 205 Abgeordnete im Landesparlament.
Warum wählt man nicht den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin?
Das ist im bayerischen Wahlrecht nicht vorgesehen. Erst geht es darum, die Mitglieder des Landtags zu wählen. Stehen die fest, bilden sich Mehrheiten, die man auch Koalitionen nennt.
Mit dieser Mehrheit wird dann der Ministerpräsident von den Mitgliedern des Landesparlaments bestimmt.
Wahl in Bayern am 8. Oktober 2023: Wie kommt es zu einem Wahlergebnis?
Was zählt, ist das Verhältnis von Erst- und Zweitstimmen. Das ist anders als bei der Bundestagswahl: Denn dort gehen die Erststimmen "verloren", wenn der gewünschte Direktkandidat nicht die Mehrheit hat. Eine Partei muss dabei mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten. Wenn nicht, zieht sie nicht in den Landtag ein.
Doch es kann auch zu dem Fall kommen, dass eine Partei mehr Direktmandate über die Erststimme erhält, als ihr eigentlich nach Gesamtergebnis der Stimmen zustehen. In dem Fall ziehen die gewählten Direktkandidaten in den Landtag ein. Das Stimmenverhältnis wird jedoch ausgeglichen, in dem auch zusätzliche Kandidaten von den anderen Parteien ein Mandat bekommen.
Wer darf in Bayern bei der Landtagswahl überhaupt wählen?
Wer die deutsche Staatsbürgerschaft hat, 18 Jahre alt ist und in Bayern lebt, darf wählen. Beim letzten Punkt ist es konkret so, dass man mindestens seit drei Monaten eine Wohnung im Freistaat haben muss. Wenn man außerdem noch ein Chalet in Kitzbühel und ein Loft in Berlin hat, muss die bayerische Wohnung die Hauptwohnung sein. Nur wer sich laut Gesetz in Bayern "gewöhnlich aufhält", ist auch stimmberechtigt.
Nicht abstimmen dürfen Menschen, die beispielsweise keine deutschen Staatsbürger sind. Und auch Deutsche, die wegen eines Strafurteils wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden, dürfen fünf Jahre lang nicht wählen.
Was muss ich tun, um bei der Wahl in Bayern meine Stimme abzugeben?
Die gute Nachricht: Das geht automatisch. Jeder Wahlberechtigte erhält per Post eine Wahlberechtigung mit dem ihm zugeteilten Wahllokal. Schon jetzt werden die Wahlberechtigten angeschrieben.
Sollte doch etwas schiefgegangen sein, und die Wahlberechtigung ist am 17. September immer noch nicht da, dann sollte man das Wahlamt am Wohnort kontaktieren. In München ist das KVR unter briefwahl.kvr@muenchen.de oder telefonisch unter 089/23396233 erreichbar.
Und wenn ich zur Landtagswahl am 8. Oktober nicht ins Wahllokal kann?
Falls man doch lieber die Bergtour an einem hoffentlich sonnigen Oktobersonntag geplant hat, kann man auch Briefwahl beantragen. Das geht grundsätzlich bis zum 6. Oktober um 15 Uhr.
Man kann dafür auf die Wahlbenachrichtigungskarte der Gemeinde warten, muss man aber nicht. Bei vielen Gemeinden geht die Beantragung auch online, so auch über das KVR in München unter www.briefwahl-muenchen.de, dort jedoch laut Internetseite der Stadt nur bis zum 4. Oktober um 11 Uhr. Grundsätzlich kann man die Briefwahl auch persönlich oder schriftlich beantragen.
Was brauche ich im Wahllokal?
Wer doch den staatstragenden Akt präferiert und ins Wahllokal gehen möchte, muss entweder Personalausweis oder Reisepass mitnehmen. Und wer sein Kreuzerl mit dem Lieblingsstift machen will, kann das auch tun. Es gibt aber auch vor Ort im Wahllokal genügend Material. Wichtig: Wer die Wahlberechtigungskarte nicht mehr hat, darf dennoch wählen.
Was muss ich noch wissen?
Nicht nur der Landtag wird am 8. Oktober gewählt, sondern auch der Bezirkstag. In jedem der sieben bayerischen Regierungsbezirke gibt es ein solches Gremium. Sein Aufgabengebiet sind Gesundheits- und Sozialwesen, aber auch die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie kulturelle Belange, Heimatpflege und Umwelt.