Versuchter Mord auf der Maximilianstraße? Mehrere Haftbefehle erlassen

Neue Details zur Massenschlägerei zwischen zwei Großfamilien auf der Maximilianstraße. Gegen drei Verdächtige wurde ein Haftbefehl wegen des Verdachts des versuchten Mordes erlassen.
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Die Polizei am Donnerstagabend vor Ort in der Maximilianstraße.
Die Polizei am Donnerstagabend vor Ort in der Maximilianstraße. © Thomas Gaulke

Altstadt - Am Sonntag hat die Münchner Polizei weitere Informationen zur Massenschlägerei auf der Maximilianstraße veröffentlicht. Demnach erließ das Amtsgericht München auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen drei Verdächtige jeweils einen Haftbefehl wegen des Verdachts des versuchten Mordes.

Bei ihnen handelt es sich um einen 28-jährigen Rumänen sowie einen 49 und einen 56 Jahre alten Staatenlosen, beide ebenfalls in Rumänien geboren. Sie alle wurden bei der Auseinandersetzung auf der Münchner Luxusmeile am Donnerstagabend verletzt. Nach der Behandlung im Krankenhaus wurden sie der Haftanstalt des Polizeipräsidiums überstellt. Mittlerweile befinden sie sich in Untersuchungshaft.

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Münchner liegt mit schweren Verletzungen im Krankenhaus

Eine Person, ein 22-jähriger Münchner mit deutscher und rumänischer Staatsbürgerschaft, wurde bei dem Vorfall schwer verletzt, er befindet sich weiterhin im Krankenhaus. Der Polizei zufolge gerieten zwei Großfamilien aneinander, einige von ihnen zückten bei der Auseinandersetzung auch Messer.

Die Ermittlungen der Polizei dauern weiter an, Zeugen werden noch immer gesucht – Hinweise an Tel. 08929100.

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7 Kommentare
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  • Kaiserin am 11.04.2022 09:19 Uhr / Bewertung:

    Mia ham oba a scho so a G'schmoas do. Soin se schleicha, de wui koana hom.

  • Fahrradträger am 10.04.2022 17:25 Uhr / Bewertung:

    Die üblichen User kommentieren. 🙂

  • Der wahre tscharlie am 10.04.2022 16:44 Uhr / Bewertung:

    Ach wie schön, wieder die gleichen Vier Nicks wie bei dem Grafinger S-Bahn-Vorfall. Ein Schelm, der hier Schlechtes denkt.......

    Übrigens, die drei haben Haftbefehle wg des Verdachts auf versuchten Mord erhalten. Dem Gesetz wurde also erstmal Genüge getan.

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