Versuchte Vergewaltigung: Opfer (67) beißt 33-Jährigem in die Zunge

Am 1. Weihnachtsfeiertag wurde eine Münchnerin auf dem Heimweg massiv sexuell bedrängt und ausgeraubt. Die Polizei konnte den Täter wenig später stellen, mittlerweile befindet er sich in Haft.
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Die Frau war gerade auf dem Heimweg, als der Mann über sie herfiel. (Symbolbild)
Die Frau war gerade auf dem Heimweg, als der Mann über sie herfiel. (Symbolbild) © dpa

Maxvorstadt - Für eine 67-jährige Frau hat der 1. Weihnachtsfeiertag ein schreckliches Ende genommen. Ein Mann bedrängte sie auf dem Nachhauseweg, verging sich an ihr und raubte sie aus.

Wie die Polizei berichtet, befand sich die Frau gegen 22.40 Uhr in der Augustenstraße. Dabei bemerkte sie, dass sie von einem zunächst unbekannten Mann verfolgt wurde. Kurz vor ihrer Wohnung sprach sie ihn an und sagte, dass er sie in Ruhe lassen solle.

Daraufhin umklammerte der Mann die Münchnerin von hinten und versuchte sie zu küssen, wobei er sie gegen die Hauswand drückte. Die 67-Jährige wehrte sich, indem sie dem Täter auf die Zunge biss und um Hilfe rief. Daraufhin hielt der Mann ihr den Mund zu, griff ihr laut Polizei unter den Rock und nahm dabei "sexuelle Handlungen" vor, wie es im Bericht heißt.

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Erfolgreiche Fahndung: Polizei nimmt 33-Jährigen fest

Als ein Passant auf die versuchte Vergewaltigung aufmerksam wurde, ergriff der Täter die Flucht und nahm dabei die Handtasche seines Opfers mit. Die alarmierte Polizei konnte den Mann wenig später im Rahmen der eingeleiteten Fahndung festnehmen. Bei ihm handelt es sich um einen 33-Jährigen.

Der Mann wurde der Haftanstalt des Münchner Polizeipräsidiums überstellt und wegen Vergewaltigung sowie Diebstahl angezeigt. Der Ermittlungsrichter erließ einen Haftbefehl.

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17 Kommentare
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  • Isarspitz am 29.12.2021 08:39 Uhr / Bewertung:

    Ich frage mich, warum so wenige Details über den Täter zu erfahren sind, obwohl er gefasst wurde! Da wird mal wieder, wie üblich seit 2015, wieder vieles unter den Tisch gekehrt. Wie leicht durchschaubar das alles doch ist, da muss man nicht studiert haben. Konsequenzen wie zum Beispiel Ausweisung nach der Langjährigen Haft werden da sicher nicht in Betracht gezogen. Schrecklich dieser Gedanke.

  • tutwaszursache am 29.12.2021 14:59 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Isarspitz

    Das liegt ganz einfach daran, dass der "gefasste Täter" erst einmal nur ein mutmaßlicher Täter ist und bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung in einem Rechtsstaat als unschuldig zu gelten hat und es daher vollkommen überflüssig und unrechtmäßig wäre, jetzt massenhaft "Details" über ihn zu veröffentlichen. Was wäre denn, wenn sich in einigen Wochen herausstellt, dass es sich bei der Verhaftung um einen Fehler gehandelt hat? Was wäre, wenn man Sie irrtümlich, etwa aufgrund einer Verwechslung, verhaften würde und dann direkt massenhaft "Details" zu Ihrer Person und dem von Ihnen vorgeblich begangenen Verbrechen veröffentlichte? Fänden Sie das dann auch toll? Oder glauben Sie nicht, dass Ihnen dies auch langfristig nach einer Haftentlassung noch schaden könnte?

  • Kadoffesalod am 30.12.2021 11:32 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Isarspitz

    Das liegt am Pressekodex und wie dieser von den betreffenden Medien interpretiert wird.

    Die Polizei gibt Medienvertretern auf Anfrage Auskunft über Herkunft, Werdegang, Beruf etc. des Tatverdächtigen soweit es bekannt ist. Oft nennt die Polizei diese Daten auch schon in ihren Berichten oder Pressemitteilungen.

    Seitens der Polizei wird also schon mal nichts "unter den Tisch gekehrt".

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