Uhrmacherhäusl in München-Giesing: Eigentümer verweigert Wiederaufbau

Der Eigentümer des Uhrmacherhäusls weigert sich, das illegal abgerissene Haus wieder aufzubauen. Die CSU will aber "Härte zeigen".
von  Irene Kleber
Der illegale Abriss des Uhrmacherhäusls könnte eine Strafe von bis zu einer halben Million Euro nach sich ziehen.
Der illegale Abriss des Uhrmacherhäusls könnte eine Strafe von bis zu einer halben Million Euro nach sich ziehen. © Petra Schramek

Giesing - Er hat das denkmalgeschützte Uhrmacherhäusl in Giesing illegal abgerissen und wütenden Protest provoziert – jetzt weigert sich der Eigentümer, es wieder aufzubauen. OB Dieter Reiter (SPD) und der Stadtrat sind stocksauer über so viel Dreistigkeit.

Manuel Pretzl, CSU-Fraktionschef im Münchner Rathaus, klingt jedenfalls nicht so, als wenn bei dem Thema mit ihm zu spaßen wäre: "Für uns ist die Sachlage eindeutig", sagt er. "Der Eigentümer hat das Haus in einer konzentrierten Aktion plattgemacht, um die Behörde vor vollendete Tatsachen zu stellen. Was in Giesing passiert ist, darf sich nirgendwo in München wiederholen."

Das Planungsreferat und die Untere Denkmalschutzbehörde dürften vor dem Verwaltungsgericht keinen Millimeter von der Forderung des Wiederaufbaus abweichen, die Stadt müsse jetzt "Härte zeigen". Pretzl: "Der Wiederaufbau des Uhrmacherhäusls ist nicht verhandelbar."

Eigentümer droht bis zu 500.000 Euro Strafe

Wie berichtet hat der Hauseigentümer, ein Unternehmer aus Neuried, vor einem Dreivierteljahr das alte Uhrmacherhäusl an der Oberen Grasstraße 1 (Baujahr 1840) in einer Nacht- und Nebelaktion wegreißen lassen, obwohl er nur eine Sanierungsgenehmigung hatte. Die Nachbarn reagierten schockiert, OB Dieter Reiter (SPD) forderte den Mann empört auf, das Gebäude umgehend wieder aufzubauen.

Die Untere Denkmalschutzbehörde hat dazu eine Verfügung erlassen: Das Häusl muss demnach als Teil des "Ensembles Feldmüllersiedlung" innerhalb von zwei Jahren (nach der Baugenehmigung) wiederhergestellt werden, mit der gleichen Kubatur und Form, mit seinen Giebelwänden und mit dem alten, gesicherten Baumaterial.

Jetzt aber hat der Eigentümer gegen den Bescheid Klage eingereicht, wie das Planungsreferat dem Münchner Merkur bestätigt hat. Nun muss das Münchner Verwaltungsgericht entscheiden. Unabhängig davon prüfe die Staatsanwaltschaft, ob der Mann mit dem Abriss eine Straftat begangen hat. Es drohen bis zu 500.000 Euro Strafe.

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