Teresa Z.: Polizist bestreitet gezielte Schläge

In der Prügelaffäre auf einer Münchner Polizeiwache hat der angeklagte Polizist einen gezielten Faustschlag gegen eine gefesselte Frau bestritten.
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Verurteilt zu zehn Monaten Haft auf Bewährung: der Polizist Frank W.
dpa 6 Verurteilt zu zehn Monaten Haft auf Bewährung: der Polizist Frank W.
Teresa Z. auf dem Weg in den Gerichtsaal.
dpa 6 Teresa Z. auf dem Weg in den Gerichtsaal.
Das Opfer Teresa Z. im Münchner Amtsgericht.
dpa 6 Das Opfer Teresa Z. im Münchner Amtsgericht.
Richter Josef Bonkamp eröffnete am Dienstagvormittag den Prozess in der Prügelaffäre in einer Münchner Polizeiinspektion.
dpa 6 Richter Josef Bonkamp eröffnete am Dienstagvormittag den Prozess in der Prügelaffäre in einer Münchner Polizeiinspektion.
Teresa Z. als Nebenklägerin mit ihrem Anwalt Franz J. Erlmeier (l.).
dpa 6 Teresa Z. als Nebenklägerin mit ihrem Anwalt Franz J. Erlmeier (l.).
Die Nebenklägerin (r.)habe ihn angespuckt und sei mit dem Oberkörper hochgeschnellt. Aus Angst, sie könnte ihn treffen, habe der Polizist Frank W. blitzschnell zu seinem Schutz eine Armbewegung in Richtung ihres Gesichts gemacht.
dpa 6 Die Nebenklägerin (r.)habe ihn angespuckt und sei mit dem Oberkörper hochgeschnellt. Aus Angst, sie könnte ihn treffen, habe der Polizist Frank W. blitzschnell zu seinem Schutz eine Armbewegung in Richtung ihres Gesichts gemacht.

In der Prügelaffäre auf der Polizeiwache in der Au hat der angeklagte Polizist einen gezielten Faustschlag gegen eine gefesselte Frau bestritten.

Au – Der 33-jährige Beamte muss sich seit Dienstag wegen Körperverletzung im Amt verantworten. Er soll der am Boden liegenden Frau mit einem Fausthieb das Nasenbein und einen Augenhöhlenboden gebrochen haben.

Der Angeklagte sagte zum Auftakt des Prozesses, er habe versucht, die aufgeregte Frau zu beruhigen. Sie haben ihn angespuckt und sei mit dem Oberkörper hochgeschnellt. Aus Angst, sie könnte ihn treffen, habe er blitzschnell zu seinem Schutz eine Armbewegung in Richtung ihres Gesichts gemacht.

Der Anwalt der Frau, die als Nebenklägerin an dem Prozess teilnimmt, fragt den Beamten, ob er keine Alternative gesehen habe. „Wenn ich ein halbes Jahr Zeit habe, mir das zu überlegen“, antwortete der Polizist. „Aber in dem Moment habe ich keine andere Alternative gesehen.“ Die 22-jährige Frau wirft dem Polizisten vor, er habe sie ins Gesicht geschlagen.

Der Prozess ist kein Einzelfall. Immer wieder gibt es in Bayern Disziplinar- oder sogar Strafverfahren gegen Beamte wegen möglicher Vergehen bei der Berufsausübung.

Zuletzt wurde im November 2012 der suspendierte Rosenheimer Polizeichef wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt. Der Beamte hatte den Kopf eines gefesselten Schülers im Herbst 2011 auf der Wache gegen die Wand geschlagen, das Opfer getreten und geohrfeigt.

Im Oktober 2010 wurde ein Würzburger Polizist zu einer Geldstrafe von 10 000 Euro verurteilt, weil er beschuldigten Frauen einen Straferlass gegen Sex angeboten hatte.

 

 

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