Staatsanwaltschaft verteidigt Steuerermittlungen gegen Gurlitt

Die Staatsanwaltschaft hat die Steuerermittlungen gegen Cornelius Gurlitt verteidigt, in dessen Münchner Wohnung 1400 Bilder beschlagnahmt wurden. „Steuerlich relevant ist nicht der Wohnsitz, sondern der Lebensmittelpunkt und für bestimmte Steuern nicht einmal der“, erklärte der Augsburger Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz am Samstag auf Anfrage.
Augsburg – Er reagierte damit auf einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom Wochenende, wonach der deutsche Fiskus für Gurlitt möglicherweise gar nicht zuständig ist.
Denn der Sohn des Nazi-Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt habe in Österreich Steuern gezahlt; das österreichische Melderegister führe ihn mit Hauptwohnsitz in Salzburg. Nemetz betonte dagegen: „Die deutsche Ermittlungszuständigkeit im konkreten Fall beruht auf dem (...) Verdacht, dass in Deutschland ein dem Steuergeheimnis unterliegender strafbarer Sachverhalt verwirklicht wurde.“