Schilderwald am Platzl: 55-Euro-Knöllchen trotz Parkschein

Ein Münchner bekommt einen teuren Strafzettel und ärgert sich über die widersprüchliche Beschilderung. Was das Kreisverwaltungsreferat dazu sagt.
Julia Wohlgeschaffen |
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Schilderchaos in der Innenstadt: Die Verkehrsschilder an der Stelle widersprechen sich. Ralf Weiss ärgert sich darüber, er hat einen Strafzettel bekommen.
Schilderchaos in der Innenstadt: Die Verkehrsschilder an der Stelle widersprechen sich. Ralf Weiss ärgert sich darüber, er hat einen Strafzettel bekommen. © Wackerbauer

Altstadt - Ich empfinde das als reine Schikane und Abzockerei!", sagt Ralf Weiss. Was den 60-Jährigen so ärgert: 55 Euro musste er zahlen - fürs Falschparken mitten in der Altstadt. Und dabei hatte er doch gar nicht falsch geparkt, findet Weiss. Oder etwa doch?

Am Kosttor: Etliche teils widersprüchliche Schilder stapeln sich übereinander

Diese Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten, denn die Parksituation "Am Kosttor" gleich ums Eck von der edlen Maximilianstraße ist im Moment ziemlich unübersichtlich. Die geltenden Verkehrsregeln können hier nur noch schwer verstanden werden. Der Grund: Etliche teils widersprüchliche Schilder stapeln sich übereinander. Ralf Weiss, der sich in der Gegend auskennt, weil er am Platzl um die Ecke arbeitet, fasst es so zusammen: "Dieser Schilderwald ist total irreführend".

"Parken in blau gekennzeichneten Flächen erlaubt" - oder doch nicht?

Er parkte vergangene Woche im blau markierten Bereich am Kosttor, so wie er es in der Vergangenheit schon öfter getan hatte. Auf einem Schild neben dem Parkplatz ist deutlich zu lesen: "Parken in blau gekennzeichneten Flächen erlaubt". Erfreut über die erfolgreiche Parkplatzsuche machte er sich also auf zum Parkautomaten und zog einen Parkschein für eine Stunde.

Das weiße Zettelchen unter dem Scheibenwischer verheißt nichts Gutes 

Als er nach 20 Minuten bereits zu seinem Wagen zurückkehrte, sich hineinsetzte und die Windschutzscheibe sah, traute er seinen Augen nicht: Ein kleines weißes Zettelchen klemmte da unter seinem Scheibenwischer, und Autofahrer wissen, dass das in der Regel nichts Gutes zu bedeuten hat.

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Und tatsächlich: ein Knöllchen. 55 Euro wegen Falschparkens. "Das muss ein Missverständnis sein", dachte sich Weiss, er hatte ja schließlich einen Parkschein gelöst und stand mit seinem Pkw im gekennzeichneten Bereich. Und so hielt er Ausschau nach dem Kontrolleur, der ihm diesen Ärger eingebracht hatte. 

Als er den Verantwortlichen in der Nähe entdeckte, ging er auf ihn zu und stellte ihn zur Rede. "Was soll das?", fragte Weiss und zeigte dem Verkehrswächter seinen Strafzettel. Für diesen war die Situation jedoch völlig klar: "Schauen Sie mal nach oben", forderte er den verärgerten Vermeintlich-Falschparker auf, der seinen Blick daraufhin zu den anderen sechs Verkehrsschildern richtete, die über jenem Schild befestigt waren, das ihm das Parken im blauen Bereich eigentlich ausdrücklich erlaubte.

KVR: Halteverbotsschilder stechen Markierungen am Boden grundsätzlich aus

"Hier ist absolutes Parkverbot", erklärte der Kontrolleur und wies auf die zwei entsprechenden Schilder, die ganz oben im Schilderchaos zu finden sind. "Das stimmt doch nicht!", entgegnete Ralf Weiss und machte ihn auf die Widersprüchlichkeit der Schilder aufmerksam.

Zahlen musste er aber trotzdem. Rechtlich ist das auch in Ordnung, erklärt das KVR auf AZ-Anfrage: Halteverbotsschilder stechen Markierungen am Boden nämlich grundsätzlich aus. Weiter heißt es seitens der Behörde, dass am Kosttor Parken dauerhaft verboten werden soll und Fahrzeuge hier nicht mehr vorgesehen sind - damit ein Bereich für Fußgänger zum Schlendern und Verweilen entstehen kann.

Die aktuelle Beschilderungssituation sei eine temporäre Übergangslösung, die nicht so bleiben soll. Man erkenne durchaus, dass hier Missverständnisse entstehen können. Die Behörde versichert daher, dass der Strafzettel-Vorfall noch einmal geprüft wird: "Wir werden schauen, ob wir eine Kulanzregelung für Herrn Weiss finden können."

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32 Kommentare
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  • Bongo am 18.01.2023 17:17 Uhr / Bewertung:

    Ob man mitten in der Innenstadt parken muß, bleibt dahin gestellt (der betroffene Autofahrer wird wohl einen Grund gehabt haben), aber diese Beschilderung ist regelrecht eine Falle und spricht gegen jeglichen gesunden Menschenverstand.

  • doket am 18.01.2023 12:42 Uhr / Bewertung:

    Welche Rechte soll er den einfordern? Falsch Parken ist übrigens keins.

  • Tonio am 18.01.2023 09:03 Uhr / Bewertung:

    Hoffentlich macht die Stadt München den Platz am Kosttor bald richtig autofrei. Im Grunde hätte dieser Platz mit dem Brunnen eine sehr schöne Aufenthaltsqualität, wenn er nicht ständig mit Autos so völlig zugeparkt wäre. Wer in der Gegend parken will, soll halt in die nahe gelegene Operntiefgarage am Max-Josephs-Platz fahren.

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