Prügelpolizist: 10 Monate auf Bewährung

  Der 33-jährige Polizist Frank W. ist wegen Körperverletzung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Ein Gutachter hatte den Beamten schwer belastet
von  Christian Pfaffinger, John Schneider
Der Polizist Frank W. bestritt bis zuletzt die Vorwürfe.
Der Polizist Frank W. bestritt bis zuletzt die Vorwürfe. © dpa

Der 33-jährige Polizist Frank W. ist wegen Körperverletzung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Ein Gutachter hatte den Beamten schwer belastet

München - Der Münchner Polizist Frank W. (33) ist schuldig: Als Gewalttäter in Uniform ist er am Dienstag wegen Körperverletzung im Amt zu einer Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte im Januar 2013 der gefesselten Teresa Z. (23) mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Bis zuletzt behauptete er: Es war Notwehr.

Die Aussagen der Zeugen vor Gericht waren widersprüchlich, ein Gutachter belastete Frank W. schwer, dann fiel das Urteil.  Zuvor war lange unklar unklar, was wirklich vor einem halben Jahr auf der München geschah.

Es ist der 20. Januar 2013. Die 23-jährige Tierarzthelferin Teresa Z. hat sich mit ihrem Freund Antonio P. (22) gestritten und ruft die Polizei. Die kommt und bittet beide mit auf die Wache. Noch während der Fahrt wird Teresa Z. gefesselt, weil sie laut Aussage der Beamten hysterisch wird.

An der Polizeiwache in der Au angekommen, leistet Teresa Z. offenbar weiter Widerstand. Sie wird in einen Raum gebracht und auf eine Pritsche gedrückt, ihre Hände hinterm Rücken gefesselt. Dann beugt sich der Polizist Frank W. über sie, will sie beruhigen.

Den weiteren Verlauf der Szene schildert der 33-jährige Frank W. so: Teresa Z. hebt den Kopf und spuckt ihm heftig ins Gesicht. Er drückt ihren Kopf zur Seite, lässt dann wieder los, beugt sich aber nochmals über sie. Wieder macht Teresa Z. eine Kopfbewegung in seine Richtung. Frank W. glaubt an einen versuchten Kopfstoß. Er habe sich schützen wollen, sagt er, und die Frau dabei einmal reflexartig getroffen.

Teresa Z. sagt: „Der Polizist hat mich zweimal geschlagen, kurz hintereinander.“ Mit der Faust habe er sie mitten im Gesicht getroffen. Als die 23-Jährige die Wache wieder verlässt, ist ihr Gesicht blutig. Ihr Nasenbein und ein Augenhöhlenboden sind gebrochen. Noch heute leidet sie unter den Folgen – auch den psychischen. Nachts wache sie oft schreiend vor Angst auf, sagt sie. Ein Psychologe betreut sie.

Das war keine Notwehr, sagt die Münchner Staatsanwaltschaft und erhebt im Mai Anklage gegen Frank W. Der Polizeihauptkommissar muss sich nun seit Dienstag vor dem Münchner Amtsgericht verantworten.

Bei seiner Aussage tritt der Polizist selbstsicher auf: Er weist die Schuld von sich und spricht weiterhin von Notwehr. Die Verletzung tue ihm zwar leid. Bei dem Schlag habe es sich aber nur um eine Abwehrbewegung in Richtung des Gesichts der Frau gehandelt. Reflexartig sei das gewesen. Genauer könne er sich nicht daran erinnern.

Seine Kollegen halten ihm Zeugenstand zu ihm. Neben Frank W. waren vier weitere Beamte bei dem Vorfall im Raum, eine weitere Polizistin wartete vor der Tür. Die Zeugen sprechen nicht mal von einem Schlag, sondern von einer „Bewegung nach unten“.

Ein Beamter sagt aus, er habe den Eindruck gehabt, dass Teresa Z. unter Drogen stand. Das bestreitet die Frau. Sie habe lediglich am Tag zuvor zwei- bis dreimal an einem Joint gezogen.

In den Aussagen vor Gericht tauchen immer mehr Widersprüche auf. Was geschah wirklich auf der Polizeiwache? Wie oft schlug Frank W. zu? War es Notwehr?

Ein Gutachter des Gerichts sagt: Es war Absicht. Frank W. soll erst ausgeholt und dann zugeschlagen haben – anders hätte er Teresa Z. aus seiner Position gar nicht mit solcher Wucht treffen können. Bei der Frage nach der Anzahl der Hiebe sagt er: „Es kann auch nur ein Schlag gewesen sein, dann aber ein sehr intensiver.“ Der Gutachter zweifelt auch an einem versuchten Kopfstoß von Teresa Z.: „Der Abstand dazu war zu groß.“

Außerdem habe Frank W. gar nicht zuschlagen müssen. Laut Gutachter hätte der Beamte einem Kopfstoß auch ausweichen können. „Das habe ich nicht so gesehen“, sagt Frank W. „Wenn ich ein halbes Jahr Zeit habe, mir das zu überlegen. Aber in dem Moment habe ich keine andere Alternative gesehen.“

Unklar ist auch, warum sich Frank W. überhaupt ein zweites Mal über die gefesselte Teresa Z. beugte, nachdem diese ihn angespuckt hatte. „Das frage ich mich jetzt auch“, sagt er im Prozess. „Aber ich wollte sie beruhigen.“

Dann fällt der Richter sein Urteil: Frank W. wird schuldig gesprochen. Seine Strafe: zehn Monate Haft auf Bewährung.

Momentan ist Frank W. vom Dienst suspendiert. Bei einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten oder mehr hätte der Polizist seinen Beamtenstatus verloren.  Nun wird er zwar nicht automatisch gefeuert, ob er seinen Dienst jedoch wieder antreten darf, ist fraglich.

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