Prügelpolizist im Fall Teresa Z.: "Es war Notwehr"
Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen. Einer jungen Frau wird in der einer Münchner Polizeiwache das Gesicht zertrümmert. Nun steht ein Beamter vor dem Amtsgericht – und das hat keine leichte Aufgabe: Die Aussagen der Hauptbeteiligten gehen weit auseinander.
München – Zum Auftakt des Prozesses um Polizeigewalt auf einer Münchner Wache hat der angeklagte Beamte gezielte Schläge auf eine bereits gefesselte Frau bestritten. Er bedauerte zugleich die Verletzungen der jungen Tierarzthelferin. Der 33-jährige Beamte muss sich seit Dienstag vor dem Amtsgericht wegen Körperverletzung im Amt verantworten. Er soll der am Boden liegenden Frau mit einem Fausthieb das Nasenbein und einen Augenhöhlenboden gebrochen haben.
Er habe nur auf einen Angriff reagiert, sagte er vor Gericht. Vorangegangen war eine Spuckattacke der Frau. Als er sie beruhigen wollte, sei sie mit dem Oberkörper hochgeschnellt. Aus Angst, sie könnte ihn treffen, habe er zu seinem Schutz eine Armbewegung in Richtung ihres Gesichts gemacht. „Ich bin ausgewichen und habe im gleichen Moment den Arm nach vorn gegen ihren Kopf geschlagen“, sagte der Beamte. Die Nebenklägerin lag zu diesem Zeitpunkt mit auf dem Rücken gefesselten Händen auf dem Revier München-Au.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte er dem Opfer „ohne rechtfertigenden Grund“ einmal mit der rechten Faust wuchtig ins Gesicht geschlagen. Nach Darstellung der Frau waren es zwei Hiebe.
Sie sei in der Haftzelle auf eine Pritsche gedrückt und an den Schultern festgehalten worden, sagte sie. „Ich habe keine Luft bekommen und war total in Panik.“ Der Angeklagte habe auf der Pritsche gekniet und sie aufgefordert, sich zu beruhigen. „Dann habe ich ihn leider angespuckt.“ Sie habe den Kopf nach links gedreht. „Da kamen auch schon die Schläge.“ Laut augenärztlichem Attest sind mögliche Folgen einer Hornhauterosion noch nicht abzusehen.
Begonnen hat der in der Öffentlichkeit viel diskutierte Fall mit einem Anruf der Tierarzthelferin bei der Polizei. Sie hatte sich mit ihrem Freund gestritten. Laut einer Beamtin bat sie, „den Mann festzuhalten, damit sie in Ruhe heimgehen kann“. Die Polizistin sagte ihr, das sei nicht so einfach, wenn keine Straftat vorliege. Darauf habe die junge Frau behauptet, ihr Freund habe sie geschlagen, zum Drogenhandel gezwungen und ihren Hund umgebracht.
Die jungen Leute wurden in getrennten Streifenwagen zur Inspektion gebracht. Von da an eskalierte der Einsatz. Nach Angaben der Nebenklägerin wurde ihr unterwegs ein Telefonat untersagt und das Handy „weggerissen, ich hab mich gewehrt“. In Handschellen kam sie bei der Inspektion an. Dort habe sie „geschrien und uns beleidigt“, sagte ein damaliger Praktikant der Inspektion als Zeuge. Er sagte, es habe „definitiv“ einen Schlag des Angeklagten gegeben. Andere Kollegen haben den Hieb hingegen nicht beobachtet.
Eine Demonstration zum Prozessbeginn hat sich vor dem Justizzentrum buchstäblich verlaufen. Die Teilnehmer fanden wegen der Absperrungen des zeitgleichen NSU-Prozesses nicht zueinander. Sie wollen dem Initiator zufolge von Bayerns Innenminister Jochen Hermann (CSU) eine Entschuldigung bei der Nebenklägerin.
Der Prozess ist kein Einzelfall. Immer wieder gibt es in Bayern Disziplinar- oder sogar Strafverfahren gegen Beamte wegen möglicher Vergehen bei der Berufsausübung. Zuletzt wurde im November 2012 der suspendierte Rosenheimer Polizeichef wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt. Der Beamte hatte den Kopf eines gefesselten Schülers im Herbst 2011 auf der Wache gegen die Wand geschlagen, das Opfer getreten und geohrfeigt. Im Oktober 2010 wurde ein Würzburger Polizist zu einer Geldstrafe von 10 000 Euro verurteilt, weil er beschuldigten Frauen einen Straferlass gegen Sex angeboten hatte.
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