Neuhausen: Grundschüler verliert Wette, dann brennt seine Schule

Wetteinsatz zweier Siebenjähriger aus München war, dass der Verlierer die Schule anzünden muss.
Hüseyin Ince
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
4  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Um seine Wettschuld einzulösen, zündete der Schüler Klopapier auf der Schultoilette an. (Symbolbild)
imago/INSADCO Um seine Wettschuld einzulösen, zündete der Schüler Klopapier auf der Schultoilette an. (Symbolbild)

Neuhausen – Worum es in der Wette ging? Darüber schweigen die beiden Grundschüler bisher - oder die Polizei erzählt es nicht. Jedenfalls hat der Wettverlierer, ein Siebenjähriger Grundschüler in Neuhausen, die Sache wohl etwas zu ernst genommen.

Denn gegen 10 Uhr, am Dienstag, fragte der Bub seine Lehrerin, ob er denn kurz auf die Toilette gehen dürfe. In seiner Tasche: ein Feuerzeug. Auf der Toilette zündelte er an der Klopapierrolle. Sie entflammte. Der Schüler ging zurück ins Klassenzimmer.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Gegen den Schüler wird wegen schwerer Brandstiftung ermittelt

Die Flammen griffen über auf Kunststoffteile. Das war einer 41-jährigen Lehrerin aufgefallen. Sie löste den Alarm aus, das Gebäude wurde evakuiert. Die Feuerwehr rückte an.

Der Schüler hatte inzwischen seiner Klassenlehrerin gebeichtet. Die Polizei ermittelt nun wegen schwerer Brandstiftung. Schaden: mehr als 10 000 Euro.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
4 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • hiertanzenvieleihrennamen am 22.07.2022 02:25 Uhr / Bewertung:

    Ob wir von diesem Kind wohl noch mal lesen müssen? 😞

  • tutnixzursache am 20.07.2022 20:21 Uhr / Bewertung:

    Muss die Polizei nicht viel ermitteln… denn im Gegensatz zu den sattsam bekannten Schildern haften Eltern nicht für ihre Kinder. Und mit 7 ist man strafunmündig.

  • Kaiser Jannick am 21.07.2022 01:12 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von tutnixzursache

    "Muss die Polizei nicht viel ermitteln"

    Irrtum. Stellt sich im Zuge der Ermittlungen heraus, dass die Eltern mglw. nicht zum ersten Mal als erziehungsuntauglich aufgefallen sind, könnten Sorgerechtsmaßnahmen erfolgen. Selbiges gilt für die Erziehungsberechtigten des zweiten Wettbeteiligten. Bedenklich ist es jedenfalls, welche Art "Wetteinsätze" es heute gibt. Das Jugendamt wird die Familien jedenfalls zu Recht unter Beobachtung haben, bevor irgendwann noch mehr passiert.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.