München: Alkoholverbot am Viktualienmarkt ist hinfällig - Stadtrat
München - Weil die Betrunkenen um den Liesl-Karstadt-Brunnen als störend empfunden wurden, erließ das Kommunalreferat kurzerhand eine Allgemeinverfügung. Die Veröffentlichung des Verbots war allerdings nicht im Amtsblatt zu finden, weshalb sie nun als unwirksam erklärt wurde. Zu diesem übereinstimmenden Ergebnis kamen die Rechtsabteilungen von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) und dem KVR.
Einwände des Stadtrats führten zur Aufhebung des Alkoholverbots
Die Stadtratsfraktion der Grünen hatte einen Dringlichkeitsantrag gestellt. Oberbürgermeister Dieter Reiter sollte das Pöbelverbot einkassieren. "So etwas gehört in den Stadtrat", befand Stadtrat Dominik Krause. Nun heute die Überraschung: Zwar bestünde tatsächlich eine gewisse Dringlichkeit, behandelt hat der Stadtrat das Thema aber trotzdem nicht. Auch die SPD hatte sich in einem Stadtratsantrag mit Fragen an den OB gewandt: Weshalb wurde der Stadtrat nicht befragt? Gibt es Regelungsbedarf, der eine Allgemeinverfügung begründet?
Kommunalreferentin Christina Frank hatte maßgeblich dazu beigetragen, das Alkoholverbot durchzubringen und nahm die Entscheidung mit versteinerter Miene hin. Sie muss die Verordnung nun abhängen und den Weg über den Stadtrat gehen. OB Reiter hat es damit nicht eilig. "Jetzt kommen die kälteren Tage", sagt er. Da sei am Viktualienmarkt ohnehin weniger los.
Angespannte Stimmung am Viktualienmarkt
Die Trinker-Gemeinschaft um den Leisl-Karstadt-Brunnen wird aber weiter heiß diskutiert. "Durch die Besoffenen bleiben uns die Kunden weg", meinen Marktbetreiber über die durstige Meute. Auch für den Biergarten am Viktualienmarkt sind die Brunnen-Trinker nicht von Vorteil. Sie bringen grundsätzlich ihr eigenes Bier mit, verkaufen dies aber auch teilweise an Andere, natürlich um einiges billiger als im angrenzenden Biergarten.
Viele Beschwerden - Kommunalreferat handelte
Viele Stimmen also gegen die Betrunkenen vom Viktulienmarkt. Die Allgemeinverfügung des Kommunalreferats besagte: Wer sichtlich betrunken ist, unter Drogen steht oder andere Besucher des Viktualienmarktes gefährden könnte, muss den Platz verlassen. Andrenfalls drohten Platzverweise und Bußgeldstrafen.
Wie sich Anwohner und Standlbetreiber zum Alkoholverbot geäußert haben, lesen Sie hier: Polizei freut sich, aber was sagen die Betroffenen?