München-Altstadt: Teilweise nun Alkoholverbot am Viktualienmarkt

Mit einer Allgemeinverfügung hat das Kommunalreferat ein teilweises Alkoholverbot am Viktualienmarkt erlassen. Personen, die stark betrunken sind, können demnach nun einen Platzverweis und sogar ein Bußgeld erhalten.
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Zu viele Betrunkene um den Liesl-Karlstadt- Brunnen? Der Stadtrat hat Einwände gegen das kürzlich beschlossene partielle Alkoholverbot.
CC BY-SA 4.0/Chabe01 2 Zu viele Betrunkene um den Liesl-Karlstadt- Brunnen? Der Stadtrat hat Einwände gegen das kürzlich beschlossene partielle Alkoholverbot.
Am Viktualienmarkt kann man gleichzeitig shoppen und relaxen.
Sven Geißelhardt 2 Am Viktualienmarkt kann man gleichzeitig shoppen und relaxen.

München - Mit einem Dringlichkeitsantrag im Stadtrat wollte die CSU Ende August gegen den Alkoholkonsum am Viktualienmarkt vorgehen und diesen auf dem Gelände teilweise einschränken.

Auslöser der Debatte war der Verein Liesl-Karlstadt-Freunde, dessen Mitglieder sich häufig am gleichnamigen Brunnen treffen, um dort ihr Bier zu trinken. Der CSU zufolge würden sie sich dabei nicht immer friedlich verhalten. "Diese Art der Zusammenkünfte hat Ausmaße angenommen, die nicht mehr hinnehmbar sind", heißt es in dem Antrag. Und weiter: "Sie stören nicht nur den laufenden Marktbetrieb mit ihren Saufgelagen, sondern drohen Händlern Handgreiflichkeiten an, wenn diese sich gegen die Belagerung wehren wollen."

Zu viele Betrunkene um den Liesl-Karlstadt- Brunnen? Der Stadtrat hat Einwände gegen das kürzlich beschlossene partielle Alkoholverbot.
Zu viele Betrunkene um den Liesl-Karlstadt- Brunnen? Der Stadtrat hat Einwände gegen das kürzlich beschlossene partielle Alkoholverbot. © CC BY-SA 4.0/Chabe01

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Kommunalreferat erlässt Allgemeinverfügung

Doch der Antrag wurde nicht wie geplant im Ferienausschuss behandelt. Stattdessen hat sich nun das Kommunalreferat unter Führung der CSU-Politikerin Kristina Frank der Sache angenommen und am Freitag eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese besagt, dass sich Personen nicht auf dem Marktgelände aufhalten dürfen, wenn sie erkennbar betrunken sind, unter Drogen stehen oder andere Menschen gefährden.

Daneben ist es mit der neuen Verfügung auch verboten, Getränke in Brunnen zu lagern, um diese beispielsweise zu kühlen. Händlern zufolge wurde am Brunnen auch Bier verkauft – unerlaubterweise natürlich. Wer gegen die neue Verfügung verstößt, muss mit einem Platzverweis und sogar einem Bußgeld rechnen. Das Verbot bezieht sich auf das gesamte Marktgelände.

Frank: Viktualienmarkt ist die "gute Stube Münchens"

Die Verfügung ist seit Freitag in einem Schaukasten im Viktualienmarkt zu sehen, demnach ist das teilweise Alkoholverbot auch ab sofort gültig.

<img alt="" src="/media.media.7d61a4f4-308b-4638-9abb-29955c262d6a.normalized.jpg" style="height:100%; width:100%" /> zu sehen ist. (Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken.) Foto: ho

Frank betont allerdings, dass es am Viktualienmarkt kein generelles Alkoholverbot geben werde. "Der Viktualienmarkt ist die gute Stube Münchens, weshalb wir ein besonderes Augenmerk darauf richten. Jeder liebt den einmaligen Charme des Marktes. Deshalb ist wichtig, entsprechend sensibel und mit viel Fingerspitzengefühl zu agieren, wenn jemand den Marktbetrieb unverhältnismäßig stört. Das ist durch die Allgemeinverfügung möglich", so Kommunalreferentin Frank.

Wie das Kommunalreferat auf AZ-Anfrage mitteilte, sind die weiteren Lebensmittelmärkte in München vorerst nicht vom Alkoholverbot betroffen. Beim Viktualienmarkt bestand jedoch "dringender Handlungsbedarf", weswegen die Verfügung hier zuerst erlassen wurde.

Am Viktualienmarkt kann man gleichzeitig shoppen und relaxen.
Am Viktualienmarkt kann man gleichzeitig shoppen und relaxen. © Sven Geißelhardt
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