Mit 1,83 Promille: Betrunkener zeigt Hitlergruß am Hauptbahnhof

Ein betrunkener 58-Jähriger hat am Mittwoch für Ärger am Münchner Hauptbahnhof gesorgt. Am Ende musste er sogar dem Haftrichter vorgeführt werden.
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Die Bundespolizei hat den Mann mit auf die Wache genommen. (Symbolbild)
Die Bundespolizei hat den Mann mit auf die Wache genommen. (Symbolbild) © Felix Hörhager/dpa

München - Am Mittwochabend musste sich die Bundespolizei am Münchner Hauptbahnhof um einen betrunkenen 58-Jährigen kümmern. Der Wohnsitzlose hatte zuvor in einem abfahrbereiten Regionalexpress gepöbelt und das Zugpersonal beleidigt.

Als er den Bahn-Mitarbeitern mit geballten Fäusten drohte, wurde die Bundespolizei alarmiert. Doch auch die Beamten beleidigte der Betrunkene. Da er aufgrund seines Verhaltens und Zustandes von der Fahrt ausgeschlossen werden sollte und zudem mehrere Straftaten im Raum standen, wurde er von der Bundespolizei mit auf die Wache genommen.

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58-Jähriger wird dem Haftrichter vorgeführt

Der 58-Jährige war weiterhin nicht zu beruhigen – auf dem Weg zur Wache hob er seinen linken Arm und zeigte den Hitlergruß in Richtung der Polizisten. Zudem beleidigte er die Beamten immer wieder. Ein Test ergab später einen Atemalkoholwert von 1,83 Promille.

Durch die Staatsanwaltschaft München I wurde entschieden, den Mann dem Haftrichter vorzuführen. Ihn erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, Bedrohung und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

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6 Kommentare
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  • Sarkast am 10.11.2020 12:57 Uhr / Bewertung:

    Wieder einmal großer Schmarrn.
    Der sog. "Hitlergruß" wurde mit dem rechten Arm in Augenhöhe gemacht.
    Er aber hat den linken Arm erhoben, aus welchem Grund auch immer.
    Lassen wir den Besoffenen eine Nacht in der Zelle ausnüchtern und kümmern uns um wirkliche Straftäter. Von denen haben wir mehr als reichlich...

    A propos: Ich habe letztens auf dem Gehsteig meinen rechten Arm erhoben, um mich als Gehbehinderter an einem Verkehrsschild abzustützen. Muß ich jetzt ins Gefängnis wegen Gebrauchs verfassungsfeindlicher Kennzeichen? Wer weiß einen guten Anwalt für mich N.zi?

  • Der wahre tscharlie am 05.11.2020 16:49 Uhr / Bewertung:

    Diese Aussage, "Wohnsitzlos heißt im Zusammenhang mit Strafverfahren, dass der Tatverdächtige nicht über eine gesicherte zustellfähige Adresse verfügt über die er geladen werden kann und bei der ggf. eine Vorführung bei Nichterscheinen sichergestellt ist." ist zwar richtig.

    Aber bei der eigenen Interpretation wirds schon wieder lustig......"Kurz gesagt - es kann sich um einen Reisenden aus einem Land handeln, mit dem es keine zuverlässige Zusammenarbeit hinsichtlich Rechtshilfe, Auslieferung etc. gibt."

  • Stadtbummler am 05.11.2020 12:52 Uhr / Bewertung:

    Kennzeichen verfassungswidriger Organisation der linke Arm???
    Denke bei dem spielt die Alkohlkrankheit die Hauptrolle, nicht eine politische Gesinnung.

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