Marienplatz: Roller-Rowdy greift Senior (70) an – schwer verletzt!

Mit einem Tretroller ist ein 36-Jähriger nahe des Marienplatzes unterwegs. Als er von einem Rentner gemaßregelt wird, greift er den Mann an und verletzt ihn schwer.
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Heftiger Rempler gegen den Rücken: Ein  Tretrollerfahrer hat einen 70-Jährigen schwer verletzt.
Heftiger Rempler gegen den Rücken: Ein Tretrollerfahrer hat einen 70-Jährigen schwer verletzt. © Christoph Soeder/dpa

Altstadt - Ein 36-jähriger Münchner auf einem Tretroller und ein Rentner (70) sind sich am Donnerstagabend zwischen dem Alten Rathaus an der Abzweigung zum Viktualienmarkt in die Quere gekommen.

Der Verkäufer fuhr mit seinem Roller auf dem Gehweg vom Marienplatz in Richtung Tal. Das wiederum passte dem entgegenkommenden Fußgänger nicht. Der 70-Jährige forderte den Rollerfahrer offenbar nicht allzu freundlich auf, auf der Straße zu fahren.

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Was der 36-Jährige nach der Straßenverkehrsordnung aber gar nicht gedurft hätte: Laut Paragraf 24 StVO sind Roller "keine Fahrzeuge im Sinne der Verordnung". Sie dürfen deshalb nicht auf der Straße fahren, so ein Polizeisprecher.
Damit wäre die Angelegenheit zwischen Rollerfahrer und Rentner eigentlich erledigt gewesen, doch der 36-Jährige drehte um und gab dem Rentner einen derben Stoß in den Rücken.

Rollerfahrer schubst 70-Jährigen auf den Asphalt

Der 70-Jährige stürzte. Er brach sich dabei den rechten Oberschenkelhalsknochen und den rechten Ellbogen. Der Rentner kam ins Krankenhaus. Zeugen verständigten Rettungsdienst und Polizei.

Der Rollerfahrer kam auf die Altstadtwache und wurde angezeigt wegen Körperverletzung. Gegen den 36-Jährigen war bereits früher wegen Körperverletzungsdelikten ermittelt worden. 

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26 Kommentare
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  • Witwe Bolte am 25.02.2023 19:52 Uhr / Bewertung:

    Der Rentner konnte evtl. wegen Dunkelheit und dem Tempo des Roller-Rowdys so schnell nicht erkennen, dass es kein E-Roller war, sondern ein Kinderfahrzeug für Erwachsene.
    Er hat sich halt geirrt und konnte nicht ahnen, dass der Tretrollermann auf Krawall gebürstet war. Hoffentlich muss der ein hohes Schmerzensgeld plus sämtliche Behandlungs-u. Rehakosten zahlen.

  • theBWM am 25.02.2023 13:33 Uhr / Bewertung:

    E-Roller Fahrer sind doch Radfahrern quasi gleichgestellt , oder etwa nicht?
    So wie ein erwachsener Radler nicht auf dem Gehweg fahren darf, darf es ein E-Roller demnach auch generell nicht.
    Alles andere wäre eine Extrawurst für die Roller.

  • doket am 25.02.2023 15:03 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von theBWM

    Diesem Roller fehlte aber das E, deswegen mußte er auf dem Gehweg fahren.

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