Leerstand in der Geyerstraße: Ein Haus zerfällt

Leerstand in der Geyerstraße 17. Die Stadt will die "intensiven Gespräche" mit der Gemeinschaft der Eigentümer fortsetzen.
Eva von Steinburg
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Unten die beliebte Geyerwally, oben jahrzehntelanger Leerstand.
Unten die beliebte Geyerwally, oben jahrzehntelanger Leerstand. © privat

Ludwigvorstadt - Unten ist die lässige Kneipe Geyerwally - die drei Stockwerke darüber stehen seit 40 Jahren leer.

Wolfgang Scheel: "Hier verfällt wertvoller Wohnraum"

Für den Wirt und die Gäste ist diese Situation zwar gut. Doch Wohnungssuchende in München regen sich auf, dass Leerstand bei der Wohnungsnot in der Stadt nicht konsequenter angegangen wird.

Das Haus Geyerstraße 17 in der Isarvorstadt steht immerhin seit über 40 Jahren leer. "Das geht so nicht weiter. Hier verfällt wertvoller Wohnraum", sagt Wolfgang Scheel, der in der Geyerstraße wohnt. "Man sieht morsches Holz. Die oberen Stockwerke sind innen so baufällig, dass den Eigentümern die Instandhaltung nicht zugemutet werden kann. Denn die Kosten stehen in keinem Verhältnis", erklärt Scheel vom Vorstand der Rosa Liste.

Der 62-jährige Lokalpolitiker, der auch evangelischer Pfarrer ist, setzt sich seit Jahren für neuen Wohnraum hier ein. Im Haus ist die Treppe nach oben aus Sicherheitsgründen versperrt. Die Stadt hat der Eigentümergemeinschaft bereits einen Abriss genehmigt: mit Neubau vom Vorderhaus und einem zusätzlichen Hinterhaus.

Vorbescheid zum Neubau zweier Mehrfamilienhäuser liegt vor

Das Planungsreferat informiert, dass für die Geyerstraße 17 ein positiver Vorbescheid zum Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage und Autoaufzug vorliegt, der noch bis Juni 2022 gilt. Ein Bauantrag liegt aber bisher noch nicht vor.

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Um Eigentümer zum Bauen zu zwingen - wie mit einem Baugebot -, fehlt der Stadt die rechtliche Handhabe. "Wir werden unsere intensiven Gespräche mit dem Eigentümer fortführen und damit weiter auf die Umsetzung einer Wohnbebauung hinwirken", erklärt Ingo Trömer, Pressesprecher im Referat für Stadtplanung und Bauordnung.

Zumindest ist der Stillstand in der Geyerstraße nicht für alle schlecht. Für ihre Gäste hat die Geyerwally weiterhin geöffnet.

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20 Kommentare
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  • Dimpfe am 10.02.2022 06:40 Uhr / Bewertung:

    Ich bin kein Freund davon, aber hier gehören die Eigentümer schlichtweg enteignet. "Eigentum verpflicht" steht im Gesetz (Artikel 14 Grundgesetz) . Und dazu gehört eben auch, Wohnraum als Wohnraum zu erhalten.

  • Kadoffesalod am 08.02.2022 17:39 Uhr / Bewertung:

    Seitens der Stadt wurde zwar eine Genehmigung für den Neubau in Aussicht gestellt bzw. in einer Bauvoranfrage bewilligt, aber betreffend dem Hinterhaus in deutlich geringerem Umfang als die Eigentümer es wollten und es laut deren Angaben ursprünglich zugesagt wurde. Deshalb sind sie a weng grantig auf die Stadt.

    Nachdem Anfang der 1980er nach und nach alle Mieter von sich aus ausgezogen sind, hat man auch deshalb nicht mehr neu vermietet, weil zu befürchten war dass Mieter - mit Unterstützung des streitlustigen Münchner Mietervereins - höhere Standards, Renovierungen etc. einfordern würden. Diese Standards durch Modernisierung zu erreichen, war damals schon unwirtschaftlich. Deshalb konnten auch keine Bußgelder wegen Zweckentfremdung durch Leerstand ausgesprochen werden.

    Die Eigentümer haben nach wie vor kein Interesse zu verkaufen. Es sind keine Spekulanten, wie oft behauptet wird. Sie hoffen irgendwann mal in dem gewünschten Umfang bauen zu dürfen und eine Finanzierung zu bekommen.

  • doket am 09.02.2022 09:14 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Kadoffesalod

    Also erpressen die Eigentümer die Stadt. Entweder wir bekommen Baurecht nach unseren Vorstellungen, oder wir lassen es weitere 40 Jahre verfallen.

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