Tauziehen um berühmtes Architektenhaus in München

Tauziehen um ein Sep-Ruf-Haus in München, das plötzlich Denkmal ist. Eigentümer ist eine Sollner Großfamilie, die für sich selbst baut. Sie erleben bereits Anfeindungen und finanzielle Einbußen.
Eva von Steinburg
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Assistenzarzt Jonas Björklund mit seinen Kindern.
Assistenzarzt Jonas Björklund mit seinen Kindern. © privat

München – Eine junge Sollner Familie beantragt eine reguläre Baugenehmigung – und bekommt diese auch. Sie will das Häuschen der Schwiegereltern aus den 30er Jahren abreißen. Und an diese Stelle einen modernen Dreispänner bauen: für Assistenzarzt Jonas Björklund (31), seine Frau Carolin (29), das acht Wochen alte Baby und die dreijährige Tochter.

In das altersgerecht gebaute neue Nebenhaus sollen, laut Plan, auch die Schwiegereltern des Mediziners ziehen. Denen gehört das Grundstück. Schon deren Großeltern hatten hier am Fellererplatz 2 einen Schrebergarten. Das dritte Reihenhaus, das Ost-Haus, soll für 990.000 Euro verkauft werden – um das ganze Familienbauprojekt zu finanzieren.

Sep-Ruf-Haus in München: Denkmalschutz statt Abriss

Dieser Plan droht zu platzen, weil das Landesamt für Denkmalpflege das "Abrisshaus" plötzlich Mitte Februar unter Denkmalschutz gestellt hat. Denn der berühmte Münchner Architekt Sep Ruf hat es entworfen. "Das ist der potenzielle finanzielle Ruin unserer Familie", erklärt der junge Vater Jonas Björklund. Hintergrund: Die Sollner Eigentümer haben seit 1,5 Jahren die Baugenehmigung der Stadt.

Sie haben einen Architekten beauftragt und sind finanzielle Verpflichtungen eingegangen. Jetzt sollte die Baustelle starten. Doch nach einer Ortsbegehung durch das Landesamt für Denkmalpflege kam der Stopp: eine Baueinstellungsverfügung aufgrund der Denkmaleigenschaften. Die Folge: Die Bauverzögerung, Kosten durch zwei Baukreditverträge, eine Neuplanung, und auch die doppelte Wohnungsführung werden zwei Familien stark belasten, so der Mediziner.

Nun ein Denkmal: das nicht originalgetreue Sep-Ruf-Haus am Fellererplatz 2.
Nun ein Denkmal: das nicht originalgetreue Sep-Ruf-Haus am Fellererplatz 2. © Daniel von Loeper

Das Haus am Fellererplatz 2 war bislang nie von öffentlichem Interesse, obwohl es gut sichtbar an dem zentralen Platz steht. So sieht es Björklund. Das Dilemma der Familie sei laut ihm so entstanden: "Die Sep-Ruf-Gesellschaft machte auf ihrer Webseite Stimmung gegen den Abriss." Nun ist es als Denkmal eingestuft, obwohl es nicht im Original erhalten ist. Ein großes Treppenhaus ist an die Hauptfassade zur Straße angebaut.

Die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt entscheidet nun darüber, ob das Einfamilienhaus aus der Vorkriegszeit stehenbleiben muss. "Was ist denn das für eine Rechtslage? Erst Baugenehmigung, dann Stopp. Wir sind fassungslos über diese Willkür", sagt Jonas Björklund.

Kann das Bauvorhaben für das Sep-Ruf-Haus in Solln noch verändert werden?

Der Assistenzarzt am LMU-Innenstadtklinikum sagt weiter: "Wir sind kein Großinvestor, der aus Profitgier ein Haus abreißen will." Aktuell entstehe in der Öffentlichkeit der Eindruck "wir hätten etwas Anrüchiges oder Verbotenes vor", meint er. "Passanten machten negative Kommentare über den Zaun", beklagt Jonas Björklund. Einen missverständlichen Eindruck von dem familiären Bauvorhaben vermittelt allerdings das große Bauschild der Immobilienagentur Casaconcept – als sei hier sein ein Investor am Werk.

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"Die Immoblienagentur soll nur den Verkauf des Ost-Hauses übernehmen", stellt die Familie klar. Dieses Sep-Ruf-Haus sei übrigens innen dunkel. Sep Ruf, der ein sozialer Mensch war, hätte dieses Tauziehen um sein Haus sicherlich nicht gefallen, sagt Jonas Björklund. Jedoch: Das Grundstück ist beinahe 1200 Quadratmeter groß.

Die Stadt schlägt vor, das Bauvorhaben zu ändern und in den hinteren Garten etwas zu bauen. Das sei vielleicht möglich. Doch trägt die Stadt die Mehrkosten? Bleibt das Haus nun stehen? Eine Sprecherin des Planungsreferats schreibt: "Die Lokalbaukommission steht mit den Eigentümern in engem Kontakt."

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31 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • DachauerSepp am 18.03.2024 16:17 Uhr / Bewertung:

    Warum wurde eigentlich seit der Baugenehmigung nicht angefangen zu bauen und ließ 1,5 Jahre verstreichen?

  • loewenhund am 15.03.2024 16:20 Uhr / Bewertung:

    da hat sicher jemand die hand aufgehalten und da ist was hineingelegt worden, sicher keine leberkässemmel

  • HiggsBoson am 11.03.2024 13:53 Uhr / Bewertung:

    Für mich ist Behördenwillkür schon lange ein Dorn im Auge als mehrfach Betroffener. In solchen Fällen müssen meiner Meinung nach alle, die offensichtlich so willkürlich nachträglich so gehandelt haben mit ihrem Privatvermögen - also nicht mit Steuergeldern oder fremden Geld - in die Haftung genommen werden. Das Prinzip gehört bei solchem offensichtlichen Vorsatz generell auch in der Politik eingeführt.

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