Immer mehr Gewalttaten: Stadt-Sheriffs bald auch am Pasinger Bahnhof?

Zum Jahreswechsel häuften sich die Gewaltdelikte am und rund um den Pasinger Bahnhof. Die CSU-Fraktion im Stadtrat setzt sich nun für ein verstärktes Sicherheitskonzept vor Ort ein.
Michael Schleicher |
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Münchens neuer Kriminalitäts-Hotspot? Der Pasinger Bahnhofsplatz.
Münchens neuer Kriminalitäts-Hotspot? Der Pasinger Bahnhofsplatz. © Foto: Daniel von Loeper

München - Ende des vergangenen Jahres und zu Beginn des neuen war der Pasinger Bahnhofsplatz beinahe täglich Thema im Bericht der Münchner Polizei. Die Delikte waren immer ähnlich: Gewalt unter Jugendlichen – immer wieder auch verbunden mit Raub.

Die Polizei verstärkte ihre Präsenz auf und rund um den Bahnhofsplatz daraufhin. Möglicherweise mit Erfolg – der Bahnhof taucht inzwischen wieder deutlich seltener als Schauplatz im Bericht auf. Wohl auch, weil die Beamten inzwischen mehrere Beteiligte festnehmen konnten.

Antrag: Mehr Sicherheit am Pasinger Bahnhof

Dennoch ist die Lage angespannt, viele Anwohner und Menschen, die vor Ort arbeiten oder einfach nur unterwegs sind, sind ob der teils massiven Gewalt besorgt. Die Fraktion der CSU und Freien Wähler im Münchner Stadtrat möchte deshalb die Sicherheit am Pasinger Bahnhof erhöhen, einen entsprechenden Antrag hat sie am Donnerstag veröffentlicht.

Weil das Sicherheitsgefühl der Menschen "aktuell erheblich gestört sei, werde ein umfassendes und wirksames Sicherheitskonzept – unter Mitwirkung aller relevanten Akteure – dringend benötigt", heißt es im Antrag der Fraktion.

Die Forderung: Die Stadt solle zusammen mit Landes- und Bundespolizei sowie der Deutschen Bahn (DB) ein Sicherheitskonzept für den Bahnhof und das angrenzende Gebiet entwickeln und umsetzen. Dabei bringt die Fraktion auch den Kommunalen Außendienst (KAD) ins Spiel.

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KAD bislang nur rund um den Hauptbahnhof im Einsatz

Die Stadt-Sheriffs in ihren marineblauen Uniformen sind bislang lediglich in der Innenstadt rund um den Hauptbahnhof unterwegs. "Ziel ist es, nicht hinnehmbare Belästigungen und Beeinträchtigungen an störungsanfälligen Straßen und Plätzen zu unterbinden, beziehungsweise zu ahnden", heißt es auf der Website der Stadt.

Die Mitarbeiter des KAD patrouillieren rund um den Hauptbahnhof. (Archivbild)
Die Mitarbeiter des KAD patrouillieren rund um den Hauptbahnhof. (Archivbild) © Sigi Müller

"Wir dürfen nicht wegschauen, wenn in München Kriminalitäts-Hotspots entstehen. Bahn und Stadt müssen auf ihren Flächen gemeinsam für die Sicherheit der Münchner Bürgerinnen und Bürger sorgen", sagt CSU-Stadtrat Winfried Kaum: "Wir fordern eine deutliche Präsenz von Polizei und KAD am Pasinger Bahnhof. Ziel muss es sein, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und weitere Straftaten zu verhindern."

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  • loewenhund am 03.02.2023 11:47 Uhr / Bewertung:

    CSU fordert kann es sein dass heuer noch wahlen sind-darum wird alles rausgehauen was jemanden den einfällt am einfachsten wäre e mit mehr polizei am ort

  • gubr am 03.02.2023 07:21 Uhr / Bewertung:

    Sie haben es auch gerade angesprochen, denn tatsächlich ist auch das Bezahlen ein großes Problem weil die Polizei auch zu den Beamten zählt. Jedesmal wenn der ÖD mehr Geld verlangt wird immer nur an irgendwelche Büroleute gedacht, die irgendwelche Genehmigungen verschldppen. Dass da aber auch z.B u. A. die Polizei dazugehört, beachtet kaum jemand. Wer macht denn noch gern so eine Arbeit, wie Sie ja treffend schildern, für einen Sold mit dem sich nichtmal eine Wohnung in München finanzieren lässt?

  • G.Riedinger am 02.02.2023 20:59 Uhr / Bewertung:

    Für alle, die hier über "Hilfssheriffs", etc. klagen, ein kleiner rechtlicher Exkurs:
    Die Stadt München ist gem. Art. 6 LStVG Sicherheitsbehörde. Somit obliegt es ihr die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Abwehr von Gefahren und durch Unterbindung und Beseitigung von Störungen aufrechtzuerhalten. Ob sie diese Aufgabe durch die Polizei oder durch eigene Kräfte (KAD) erfüllt, ist ersteinmal unerheblich. Denn im OWi-Recht hat die Stadt als Verfolgungsbehörde die selben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft im Strafverfahren, § 46 (2) OWiG. Die Bediensteten des KAD sind somit Amtsträger (Vollstreckungsbeamte i. S. d. §§ 113, 114 StGB), sie handeln hoheitlich. Daraus ergibt sich auch, dass sie zur Feststellung von Personalien befugt sind - hierzu zählt sogar die Durchsuchung zu diesem Zwecke oder die Verbringung auf eine Dienststelle. Ihnen gegenüber müssen, genau wie bei der Polizei wahrheitsgemäße Angaben zu den Personalien gemacht werden, siehe § 111 OWiG.

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