Familie in München kündigt fünffach wegen Eigenbedarf: Jetzt muss ein Richter entscheiden

In Bogenhausen will eine Eigentümerfamilie Mieter loswerden. Am Montag traf man sich vor Gericht in München, wegen einer Eigenbedarfskündigung.
Hüseyin Ince
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
38  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Im Innenhof dieser Häuserfassade soll der Luxus-Anbau entstehen. Anwohner protestierten bereits 2023 vehement.
Im Innenhof dieser Häuserfassade soll der Luxus-Anbau entstehen. Anwohner protestierten bereits 2023 vehement. © Petra Schramek

Bogenhausen - Das Leben in der Mauerkircherstraße 17 und 19 ist nicht mehr so, wie es einmal war. Erst sorgte Wolfgang Prinz von Bayern für Stress, als er die Häuser mit 21 Apartments 2017 von seiner Adoptivmutter Hella von Bayern geerbt hatte. Mit allen Tricks versuchte er, Altbewohner herauszuekeln.

2022 verkaufte der Prinz die beiden Häuser an die Eigentümerfamilie Sch., unter der Leitung des Seniors. Gegründet wurde die "MK 17/19 GbR". Sie plant seit Jahren einen Luxusanbau im Hinterhof. Und die Familie sorgt für unruhigen Schlaf bei den Anwohnern. Denn sie sprach fünf Mietern die Kündigung aus – wegen Eigenbedarfs. Eltern, Söhne und der Onkel wollen angeblich dort wohnen.

900 Euro kalt je Zimmer: Ein Apartment in München wurde in eine Sechser-WG umgewandelt

"Billiger Vorwand!", sagen Anwohner der AZ. Sch. brauche die fünf Apartments, um den Luxusanbau im Hinterhof andocken zu können. Der erste dieser Mieter wehrte sich nun gegen die Kündigung vor Gericht. Der Taxler wohnt dort seit 1999 zu einem recht günstigen Preis. Am Montag traf man sich im Amtsgericht an der Pacellistraße 5, der Mieter mit seiner Anwältin, der gegnerische Anwalt mit einem der Brüder Sch.

Hauptargument des Mieters gegen den Eigenbedarf: Eine der etwa 100 Quadratmeter großen Wohnungen, die leer geworden war, ließ die Eigentümerfamilie in eine Sechser-WG umbauen, mit Zimmern, die neun Quadratmeter haben. Sie kosten je 900 Euro kalt. Der Umbau war wohl nicht ganz durchdacht. An den Trennwänden, die sogar Fenster teilen, ist vom Gehweg aus Schimmel zu sehen. 

In diesemInnenhof möchte die Eigentümerfamilie am liebstenanbauen. Laut Anwohnern sind die beiden Häuser inzwischen denkmalgeschützt, was wohl dazu führte, dass das Projekt derzeit auf Eis gelegt ist.
In diesemInnenhof möchte die Eigentümerfamilie am liebstenanbauen. Laut Anwohnern sind die beiden Häuser inzwischen denkmalgeschützt, was wohl dazu führte, dass das Projekt derzeit auf Eis gelegt ist. © Petra Schramek

Befangenheit? Der Richter gibt zu: "Ich kenne einen der Brüder gut"

Für eine Überraschung sorgte dann der – augenscheinlich – recht junge Richter bei der Verhandlung. Er sagte, er wolle für Transparenz sorgen: Er kenne einen der Brüder der Eigentümerfamilie, sei mit ihm gemeinsam mal auf einem Geburtstag gewesen. Er fühle sich dennoch urteilsfähig und unbefangen. Beide Parteien bedankten sich für die Info.

Im Vorfeld wurde offenbar schon vergeblich verhandelt, ob der Mieter gegen eine Zahlung einer Art Umzugshilfe denn ausziehen würde. "Mein Mandant wäre beim richtigen Betrag bereit", sagte die Anwältin, doch die bisherigen Angebote seien lächerlich gewesen. Die Verhandlung wurde unterbrochen. Vor der Tür wurde erneut gefeilscht.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Der Senior ist angeblich krank, steigt aber vier Stockwerke hoch und radelt viel

Doch nach etwa drei Minuten kam die Mieter-Anwältin zurück. "Das wird nichts", sagte sie. Der Richter sprach zuvor schon von "erheblichen Zweifeln" bei der Eigenbedarfskündigung, die auch wegen des gesundheitlichen Zustands des Seniors ausgesprochen worden sei. Es ging das Gerücht um, dass Senior Sch. regelmäßig radle und oft gesichtet wurde, wie er schmerzfrei bis in den vierten Stock Treppen lief.

Die Entscheidung, ob die Kündigung rechtmäßig ist oder nicht, vertagte der Richter. Grund ist, dass der Anwalt der Eigentümerfamilie wohl bisher keine Gelegenheit hatte, per Schriftsatz seine Sicht der Dinge zu schildern. Das wird nun nachgeholt. Der Richter setzte als nächsten Verhandlungstag den 17. Juni an.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
38 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Monika1313 am 16.05.2024 16:49 Uhr / Bewertung:

    Auch diese Familie wird ihre Häuser nach dem Tod stehenlassen müssen.

  • Dijanafica am 14.05.2024 23:32 Uhr / Bewertung:

    Jaaa noch weniger Grünflächen und noch mehr zubetonieren das brauchen wir in München!!!

  • OnkelHotte am 15.05.2024 07:44 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Dijanafica

    Wer nach Wohnungen ruft, muss auch bereit sein zu opfern ….

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.