Familie in München kündigt fünffach wegen Eigenbedarf: Jetzt muss ein Richter entscheiden
Bogenhausen - Das Leben in der Mauerkircherstraße 17 und 19 ist nicht mehr so, wie es einmal war. Erst sorgte Wolfgang Prinz von Bayern für Stress, als er die Häuser mit 21 Apartments 2017 von seiner Adoptivmutter Hella von Bayern geerbt hatte. Mit allen Tricks versuchte er, Altbewohner herauszuekeln.
2022 verkaufte der Prinz die beiden Häuser an die Eigentümerfamilie Sch., unter der Leitung des Seniors. Gegründet wurde die "MK 17/19 GbR". Sie plant seit Jahren einen Luxusanbau im Hinterhof. Und die Familie sorgt für unruhigen Schlaf bei den Anwohnern. Denn sie sprach fünf Mietern die Kündigung aus – wegen Eigenbedarfs. Eltern, Söhne und der Onkel wollen angeblich dort wohnen.
900 Euro kalt je Zimmer: Ein Apartment in München wurde in eine Sechser-WG umgewandelt
"Billiger Vorwand!", sagen Anwohner der AZ. Sch. brauche die fünf Apartments, um den Luxusanbau im Hinterhof andocken zu können. Der erste dieser Mieter wehrte sich nun gegen die Kündigung vor Gericht. Der Taxler wohnt dort seit 1999 zu einem recht günstigen Preis. Am Montag traf man sich im Amtsgericht an der Pacellistraße 5, der Mieter mit seiner Anwältin, der gegnerische Anwalt mit einem der Brüder Sch.
Hauptargument des Mieters gegen den Eigenbedarf: Eine der etwa 100 Quadratmeter großen Wohnungen, die leer geworden war, ließ die Eigentümerfamilie in eine Sechser-WG umbauen, mit Zimmern, die neun Quadratmeter haben. Sie kosten je 900 Euro kalt. Der Umbau war wohl nicht ganz durchdacht. An den Trennwänden, die sogar Fenster teilen, ist vom Gehweg aus Schimmel zu sehen.

Befangenheit? Der Richter gibt zu: "Ich kenne einen der Brüder gut"
Für eine Überraschung sorgte dann der – augenscheinlich – recht junge Richter bei der Verhandlung. Er sagte, er wolle für Transparenz sorgen: Er kenne einen der Brüder der Eigentümerfamilie, sei mit ihm gemeinsam mal auf einem Geburtstag gewesen. Er fühle sich dennoch urteilsfähig und unbefangen. Beide Parteien bedankten sich für die Info.
Im Vorfeld wurde offenbar schon vergeblich verhandelt, ob der Mieter gegen eine Zahlung einer Art Umzugshilfe denn ausziehen würde. "Mein Mandant wäre beim richtigen Betrag bereit", sagte die Anwältin, doch die bisherigen Angebote seien lächerlich gewesen. Die Verhandlung wurde unterbrochen. Vor der Tür wurde erneut gefeilscht.
Der Senior ist angeblich krank, steigt aber vier Stockwerke hoch und radelt viel
Doch nach etwa drei Minuten kam die Mieter-Anwältin zurück. "Das wird nichts", sagte sie. Der Richter sprach zuvor schon von "erheblichen Zweifeln" bei der Eigenbedarfskündigung, die auch wegen des gesundheitlichen Zustands des Seniors ausgesprochen worden sei. Es ging das Gerücht um, dass Senior Sch. regelmäßig radle und oft gesichtet wurde, wie er schmerzfrei bis in den vierten Stock Treppen lief.
Die Entscheidung, ob die Kündigung rechtmäßig ist oder nicht, vertagte der Richter. Grund ist, dass der Anwalt der Eigentümerfamilie wohl bisher keine Gelegenheit hatte, per Schriftsatz seine Sicht der Dinge zu schildern. Das wird nun nachgeholt. Der Richter setzte als nächsten Verhandlungstag den 17. Juni an.
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