Betrug via Messenger-Dienst: 69-Jährige verliert mehrere Tausend Euro
Obersendling - Die Polizei München warnt vor der aktuellen Masche, das Kriminalfachdezernat 7 ermittelt in dem Fall: Eine 69-jährige Münchnerin ist auf einen Betrug via Messenger-Dienst hereingefallen.
69-Jährige überweist mehrere Tausend Euro für angebliche Tochter
Die Frau erhielt bereits am 7. März gegen 17 Uhr die besagte Nachricht: Der unbekannte Verfasser gab sich dabei als Tochter der 69-Jährigen aus und gab an, das Mobiltelefon verloren zu haben - daher auch die Kontaktaufnahme über die neue Telefonnummer.
Die angebliche Tochter bat die 69-Jährige dann gebeten, zeitnah dringende Rechnungen für sie überweisen - das könne sie wegen des verloren gegangenen Telefons aktuell nicht selbst erledigen.
Polizei: Rufen Sie sicherheitshalber unter der Ihnen bekannten Nummer an
Die Frau nahm zwei Überweisungen in Höhe von zusammen mehreren Tausend Euro vor, dann beschlichen sie erste Zweifel - und sie informierte die Polizei. Das Ganze kam ihr nun doch sehr sonderbar und ungewöhnlich vor, zudem stellte sie die Identität des Verfassers der Nachricht in Frage.
Die Polizei formuliert dazu folgenden Präventionshinweis: Unbekannte Täter nehmen bei dieser Betrugsmasche Kontakt über Messenger-Dienste auf und geben sich als Angehörige aus. Dabei wird regelmäßig angegeben, dass die angezeigte Rufnummer die neue Erreichbarkeit der Angehörigen sei. Im Anschluss wird die Überweisung von Geldbeträgen erbeten, da man sich in einer Notlage befinde oder aktuell selbst keine Überweisungen vornehmen könne.
Betrug via Messenger-Dienst: Das rät die Polizei
- Halten Sie in allen Fällen telefonische Rücksprache zu Ihren Angehörigen oder kontaktieren Sie diese unter der Ihnen bekannten Nummer. Sollten Sie Zweifel an der Identität haben, kontaktieren Sie die Polizei. Diese wird überprüfen, ob ein strafbares Handeln vorliegt und gegebenenfalls ein Anzeigenverfahren einleiten.
- Tätigen Sie keine Überweisung nur auf Grund eines Chatverlaufs. Sichern Sie gegebenenfalls den Chatverlauf durch Screenshots, da die entsprechenden Nachrichten in der Regel im Nachgang durch die unbekannten Täter gelöscht werden und geben Sie keine weiteren persönlichen Daten preis. Die Screenshots können wichtige Beweismittel in einem Strafverfahren sein.